Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit DVB - Dresdner Verkehrsbetriebe. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.
Am 24. 05.2024 fuhr ich um 7:55 Uhr mit dem Bus 72 von Dresden Richtung Elbepark und von dort aus weiter mit der Linie 9 bis Haltestelle Prager Straße. Beim Betreten des Busses entwertete ich einen Abschnitt meiner 4er-Karte. Kurz vor der Haltestelle Prager Straße erfolgte eine Fahrscheinkontrolle. Dabei wurde behauptet, der Fahrschein wäre doppelt gestempelt und deshalb ungültig. Dies entspricht nicht den Tatsachen und wurde von mir zurückgewiesen. Der Kontrolleur holte einen Kollegen hinzu, der nach flüchtigem Blick auf mein Ticket ebenfalls dieser Meinung war. ich widersprach erneut und bat um die Namen der beiden Herren. Mit dem Hinweis ich würde gleich einen Ausdruck bekommen. Da stünde alles drauf. Die Namen wurden mir verweigert und es wurde mir eine Zahlungsaufforderung ausgehändigt. Anschließend nahm ich meinen Arzttermin wahr und bat eine Angestellte der Arztpraxis auf mein Ticket zu schauen. Ebenso wie ich konnte sie keine Doppelentwertung feststellen und riet mir doch im Anschluss gleich beim DVB Kundenservice am Postplatz mich zu beschweren. Den Vorgang kommentierte sie mit den Worten "Das ist ja ein starkes Stück!" Der Kundenservice war nach Ende meines Arzttermins leider noch nicht geöffnet. Deshalb heute meine schriftliche Beschwerde. zugleich teile ich Ihnen mit, dass ich der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen werde, da sie unbegründet ist. Sollten Sie dennoch auf Ihrer Forderung beharren, sehe ich mich veranlasst, rechtliche Schritte einzuleiten und einen Anwalt damit zu beauftragen. Während des Gesprächs fragte mich einer der Kontrolleure wie alt ich denn sei. Meine Gegenfrage darauf: Was tut das zur Sache? Sie halten meinen Personalausweis in der Hand und könnten leicht ausrechnen wie alt ich bin. Ich halte die Art der Gesprächsführung durch die beiden Herren für anmaßend und erniedrigend. Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung darauf, dass Sie Ihre Forderung zurückziehen Dr. ****** Ulrich
Sehr geehrte Damen und Herren, voller Erstaunen muß ich zur Kenntnis nehmen, daß mein Jahresabo von 2023 auf 2024 um 90 € (658,80 € auf 748,80 €) sich erhöht hat. Bitte um Mitteilung weshalb; Alternative? Ich bin alleinstehend, ca. 700 € mtl. Rente, nehme oft mein Fahrrad mit. Leider keine Antwort auf meine schriftliche Eingabe im Februar 2024 an Ihre Geschäftsleitung. Meine Kundennr. 783497/2. Bitte dringende Rückantwort bis 17.03.2024. Rückzahlung auf mein bekanntes Konto. Mit freundlichen Grüßen ****** ******
Am 9.1.24 habe ich am Automaten auf dem Hebbelplatz mit meiner EC Karte ein 4er Ticket gekauft, (10.60 euro )allerdings funktionierte erst beim 2.Versuch. Beim 1.Versuch kam die Karte wieder heraus ohne Ticket.Von meinem Konto wurde aber doppelt abgebucht! !? Wird mir das bitte erstattet oder Ticket nachgereicht. Vg. ****** ******
Hallo, ich finde es arg ungerecht wenn man ein Deutschlandticket mit zusatzticket hat und am Wochenende darf ich eine Person aber NICHT zusätzlich einen Hund, abgesehen davon der kein Sitzplatz benötigt sondern auf dem Boden sitzt nicht mit drauf nehmen. Aber eine Erwachsene Person plus 4 Schüler bis 15 Jahre? Finde ich echt arg frech! Ich bezahle dafür! Wenn ich frech wäre würde ich mein Hund auf den Sitz setzen. Aber das sollte mal bedacht werden! Denn Kinderwagen nehmen auch viel Platz weg und müssen nicht bezahlt werden! Denn ein tier gehört genauso zu Familie und sitzt in der Regel vor einem ohne das Platz weggenommen wird! Absolut unverständlich Und unverschämt sowas!
Ich bin im Bus mit gefahren und war kurz vor dem Aussteigen. Ich setzte mein Rucksack gerade im stehen auf und plötzlich bremst der Fahrer ab und ich bin quer durch den Bus GEFLOGEN. Als ich den Fahrer dann drauf hinwies, meinte er das er absichtlich so scharf bremste, weil paar Jugendliche halligalli gemacht haben, um diese zu erschrecken. Ich fragte warum er die nie raus schmeisst oder was sagt- da kam keine Antwort. Und als ich fragte ob ich da jetzt dafür hinhalte musste. Da kam nur das ich Pech hätte und jetzt is es halt so. Das ist das eine aber die Reaktion der DVB aufgrund meiner schriftlichen Beschwerde dazu war noch interessanter. Es wäre nicht so. Sie haben den Fahrer gefragt und der sagt nein. Ich soll mir zeugen suchen. Dies war am 11.11.23 gegen 0:00 Uhr auf der Antonstr. Linie 11 Solche Ars… es ist unfassbar. Aber i bleib dran … so geht das nicht! Meine Meldung die über die DVB Seite habe ist im Anhang.
Heute, am 4.12.2023, 6.40 Uhr am Ticketautomaten Dresden/ Mickten eine 4er-Karte ausgewählt, Geld in den Automaten gegeben, es wurde kein Ticket ausgedruckt; beim Abbruch des Vorgangs mit Cancel-Taste wurde nur das 1 Euro-Stück ausgeworfen, der 10 Euro-Schein blieb im Automaten
Ich bin Rentnerin und habe eine 9UHr Monatskarte. Am 25.10.2023 hatte ich einen dringenden Arzttermin und hatte 8.13Uhr in der Linie E11 bei der Kontrolle keinen gültigen Fahrtausweis. Weil ich normalerweise nicht um diese Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre ,ist mir das Fehlverhalten gar nicht bewußt gewesen. Jetzt soll ich 60€ bezahlen. Da ich aber eine Monatskarte habe , bitte ich um Reduzierung der Strafe. Mit freundlichem Gruß ****** Pannasch Die Nummer der Zahlungsaufforderung lautet: 2314000546
Sehr geehrtes DVB Team, ich war soeben mit der Linie 13 an der Bautzner Straße/Rothenburger Straße unterwegs und habe meinen Fahrausweis mit der FA-Nr. 6.013-6-XXX gezeigt - auf dem Fahrausweis war als Datum 07/23 angegeben, weshalb ich davon ausging, dass der Fahrausweis für den Juli weiterhin gültig ist - ab 08/23 wollte ich auf das Deutschlandticket wechseln. Ihr kontrollierender Mitarbeiter meinte, ich solle mich an diese E-Mail wenden, um den Fall zu klären - was er mir aber verschwieg war, dass er dennoch eine Zahlungsaufforderung erstellte. Ich bitte Sie, diese Zahlungsaufforderung umgehend zu annullieren, da ich meines besten Wissens und Gewissens mit dem gültigen Fahrausweis unterwegs war. Die Fahrkarte wurde von ihrem Mitarbeiter eingezogen - Ich bitte Sie, den Fall zu prüfen und mich darüber in Kenntnis zu setzen, warum die Fahrkarte als ungültig angezeigt wurde und mir den Fahrausweis schnellstmöglich wieder zur Abholung zur Verfügung zu stellen. Nach 3 Monaten dann diese Antwort: Sehr geehrter Fahrgast, Ihr Anliegen haben wir erhalten. Im Folgenden unsere Ausführungen dazu: Mit der Nutzung unseres Fahrzeuges nahmen Sie die Dienstleistung unseres Unternehmens in Anspruch. Mit Betreten unserer Verkehrsmittel entsteht ein Beförderungsvertrag, der uns berechtigt, für die zu erbringende Leistung ein entsprechendes Entgelt zu verlangen. Bei der Fahrausweisprüfung wurden Sie ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Sie erhielten unseren Forderungsbeleg über das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro zu Recht. Auf diesem Forderungsbeleg ist eindeutig ersichtlich, dass sich das erhöhte Beförderungsentgelt nur dann auf 7,00 Euro reduziert, wenn uns nachträglich eine personengebundene Zeitkarte (z. B. für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt, ermäßigte Monatskarten für Kinder, Schüler und Azubis in Verbindung mit einer Kundenkarte) vorgewiesen wird. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Wir sehen keinen Grund von unserer berechtigten Forderung Abstand zu nehmen und bitten Sie, die 60,00 Euro innerhalb von 14 Tagen ab Erstellung dieses Schreibens, unter Angabe der Zahlungsaufforderungsnummer aus dem Betreff dieser E-Mail, auf unser Konto XXX zu überweisen. Wenn bis zum genannten Termin keine Zahlung erfolgt, wird die Forderung auf dem Rechtsweg weiterbearbeitet. Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben keine Auswirkung auf unsere Entscheidung zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche haben. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Zusammenhang von einem weiteren Schriftverkehr absehen. Sollten Sie das erhöhte Beförderungsentgelt bereits gezahlt haben, betrachten wir die Beanstandung zivilrechtlich als erledigt. Mit freundlichen Grüßen An Lächerlichkeit und Unverschämtheit nicht zu überbieten...
Sehr geehrter Fahrgast, Ihr Anliegen haben wir erhalten. Im Folgenden unsere Ausführungen dazu: Mit der Nutzung unseres Fahrzeuges nahmen Sie die Dienstleistung unseres Unternehmens in Anspruch. Mit Betreten unserer Verkehrsmittel entsteht ein Beförderungsvertrag, der uns berechtigt, für die zu erbringende Leistung ein entsprechendes Entgelt zu verlangen. Bei der Fahrausweisprüfung wurden Sie ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Sie erhielten unseren Forderungsbeleg über das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro zu Recht. Auf diesem Forderungsbeleg ist eindeutig ersichtlich, dass sich das erhöhte Beförderungsentgelt nur dann auf 7,00 Euro reduziert, wenn uns nachträglich eine personengebundene Zeitkarte (z. B. für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt, ermäßigte Monatskarten für Kinder, Schüler und Azubis in Verbindung mit einer Kundenkarte) vorgewiesen wird. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Wir sehen keinen Grund von unserer berechtigten Forderung Abstand zu nehmen und bitten Sie, die 60,00 Euro innerhalb von 14 Tagen ab Erstellung dieses Schreibens, unter Angabe der Zahlungsaufforderungsnummer aus dem Betreff dieser E-Mail, auf unser Konto IBAN: DE75 8601 0090 0001 3409 07 bei der Postbank Leipzig BIC: PBNKDEFFXXX zu überweisen. Wenn bis zum genannten Termin keine Zahlung erfolgt, wird die Forderung auf dem Rechtsweg weiterbearbeitet. Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben keine Auswirkung auf unsere Entscheidung zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche haben. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Zusammenhang von einem weiteren Schriftverkehr absehen. Sollten Sie das erhöhte Beförderungsentgelt bereits gezahlt haben, betrachten wir die Beanstandung zivilrechtlich als erledigt. Mit freundlichen Grüßen i.A. Alyssa Rosezin Betrachte die Mail als eine grobe Unverschämtheit! Hatte ausführlich beschrieben, wie es zu dieser vermeintlichen "Schwarzfahrt" gekommen ist. Ein offensichtlich defektes Gerät zur Entwertung, auf dessen akustisches Signal der Entwertung ich mich als sehbehinderter Mensch verlassen hatte. Hätten die beiden Kontrolleure noch in der Straßenbahn oder bei deren Rückfahrt ohne weiteres, mit einem Minimum guten Willens selbst überprüfen können (eine Haltestelle vorm Endpunkt Gleisschleife Prohlis). Hatte noch weitere 4er Karten bei mir, teil- und sogar noch eine gänzlich unbenutzte. Wird wohl kaum ein notorischer Schwarzfahrer mit sich führen. Auch habe ich mich noch am gleichen Tag via Mail deswegen gemeldet. 60 € sind für mich viel Geld, da es noch nicht einmal für die Zuzahlung im Monat für verschriebene Medikamente reicht. Wo bitte bleibt da eine genaue Prüfung und wo die Kulanz? Da können Sie sich ein Beispiel an der DB nehmen. Als dort in einem Winter die Entwerter versagten (S-Bahnpunkt Dobritz), suchte ich die Schaffnerin auf, zeigte ihr meine Fahrkarte welche ich nicht entwerten konnte und diese bedankte sich für die Meldung und meine Ehrlichkeit. Habe leider wie auch am besagtem Tag Bindehautentzündungen, was mir das Tragen von Sehhilfen unmöglich macht. Daher bleibt nur das akustische Signal des Entwerters und das erfolgte auch. Hatte extra mein "gutes" Ohr hingehalten, denn schwerhörig bin ich auch noch. Das Verhalten des jüngeren Kontrolleurs in seiner Pseudouniform fand ich auch nicht korrekt, doch das ist eine andere Sache. Kann doch nicht sein, daß ich wegen eines defekten Gerätes auf einmal als "Schwarzfahrer" dastehe und dafür auch noch Geld bezahlen soll, was ich nicht entbehren kann. Beabsichtige ab November das Deutschlandticket zu nutzen und muß auch das genau in meine Haushaltführung einplanen. Diese Beträge mögen für Sie eine Kleinigkeit sein, für mich ist es das leider nicht. Bitte nochmals den Vorgang prüfen und mir wenigstens entgegenkommen. Von meiner Seite her kann ich kein schuldhaftes Verhalten erkennen, kann weder etwas für einen defekten Entwerter noch etwas für mein eingeschränktes Sehvermögen und auch nichts für die Kontrolleure, welche die Überprüfung meiner Angaben keine Minute gekostet hätte und es trotzdem nicht getan haben. Nach dem freundlichen, korrekten postalischen Anschreiben, empfand ich die Standard Mail (siehe oben) einfach nur als unverschämt und völlig unmenschlich. Zitat: "Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben keine Auswirkung auf unsere Entscheidung zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche haben. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Zusammenhang von einem weiteren Schriftverkehr absehen. " Eine offensichtlich falsche Entscheidung kann und sollte korrigiert werden und das nicht auf Kosten eines Ihrer Kunden, welcher IMMER brav seinen Obolus entrichtet hat und eben kein Verständnis für diese Entscheidung aufbringen kann. Mit freundlichen Grüssen; ****** ******
Am 15.9.23 14.30 Uhr nach meinem Feierabend am Goldenen Reiter Linie 4 Richtung Radebeul fuhr keine Straßenbahn, Informationstafel abgeschalten, keine Lautsprecheransage und kein Aushang für die wartenden Fahrgäste, die stundenlang in der Sonne standen. Dann stellte sich ein Polizeiauto auf die Bahnschienen und lies vermuten, dass die nächste Zeit keine Bahn fährt. Ich nahm mir dann ein Taxi und war nach zwei Stunden zu Hause, durch viele weitere Straßensperrungen, auf Grund einer Demo am Postplatz, was ich später erfuhr. Ich bitte um Erstattung der Kosten siehe Anlage (da ich meine Monatskarte nicht nutzen konnte). Mit freundlichen Grüßen Kathrin ******
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