Keine Berücksichtigung des Bündelrabatts

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  • 01 Aug 2021
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Sehr geehrte Vorstände, Vorständin, Geschäftsführer von E.ON,

da ich in zahlreichen Telefonaten seit Ende März 2021 über Ihre Kundenservice-Beschwerdeabteilung noch keinen Schritt bei meiner Problemlösung vorangekommen bin und immer wieder vertröstet wurde, ich solle noch Geduld haben, wende ich mich nun an Sie als Führungskräfte diesen Konzerns.

Ich habe bei E.ON 3 Vertragskonten und habe seit 2019 von E.ON den beworbenen Bündelrabatt für die beiden o.g. Vertragskonten zugesagt bekommen.
Die beiden Abschläge der bündelrabattfähigen Vertragskonten übersteigen die geforderte Höhe von 120 €, so dass in der Rechnung der beiden Vertragskonten nun der Bündelrabatt i.H. von 60 € aufgeführt und verrechnet werden müsste.

Leider ist dies bei keiner der beiden Rechnungen der Fall!

Bei nunmehr mind. 6 Anrufen seit Ende März 2021 (dem Erhalt meiner fehlerhaften Rechnung) und unzähligen Warteminuten in der Warteschleife des Kunden- / Beschwerdeservices bekam ich von Ihren Mitarbeiterinnen ( Frau ******, Frau ******, Frau ******, Frau ******, Frau ******) die unterschiedlichsten Antworten auf meine Frage, warum bei unseren Konten der zugesagte Bündelrabatt nicht berücksichtigt wird: „Der Rabatt wäre im Abschlag enthalten, ich bekäme eine neue Rechnung, die mit er alten absolut identisch war; die Kollegin hat es auf Wiedervorlage und ich bekäme Nachricht per Post. Der Bündelrabatt wäre korrekt, aber es müsse technisch noch bearbeitet werden… ich solle noch etwas Geduld haben.“

Nach 4 Monaten ohne jegliche schriftliche Antwort woran es liegt, bzw. wie das Problem behoben werden soll, bin ich mit meiner Geduld am Ende! Ich weiß nicht wie lange Ihre IT-Abteilung braucht, um bei unseren Konten den Bündelrabatt einzupflegen. Bei den Konten meiner Nachbarschaft hat dies einwandfrei funktioniert, wie sie mir auf ihrer Rechnung gezeigt haben.

Ich arbeite auch in einem Dienstleistungsunternehmen und kann nur sagen, hier werden Kundenreklamationen anders bearbeitet.

Daher fordere ich sie nun auf mir bis zum 16.08.2021 schriftlich Bescheid zu geben, ob und wann mir für die beiden Vertragskonten der Bündelrabatt gebucht wird.

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01-08-2021 um 22:37 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an E.ON Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

05-09-2021 um 11:52 Uhr


Problem behoben

5 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Nach 8 Telefonanrufen und tatsächlich erst nach der Beschwerde über Reklamation24 hat sich der Kundenservice bewegt und schriftlich zu meinem Problem Stellung genommen.
Erst danach konnte das Problem mit dem Bündelrabatt durch ein Angebot des Kundenwervices gelöst werden.

2
E.ON Energie
Zufriedenheitsindex: 22.3/100

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