Zur Weiterleitung an Ihren Vorstand: Dr. Philip Beckmann, Dr. Wolfgang Noetel

  • 09 Nov 2020
  • #144369
  • 2.013
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Um diese Beschwerde einordnen zu können, möchte ich eingangs erwähnen, dass wir in den letzten 4 Jahren einen Saldo von 114.958,06 € Energiekosten an innogy / eon geleistet haben. Es ist ein Irrglaube, dass man denkt, auch mit diesem Bedarf hier als Kunde geschätzt zu sein.
Nach einer Abrechnung am 29.04. ergab sich eine Unterzahlung auf 2 Verbrauchsstellen GAS, die wir in tel. Absprache mit Frau B. in erhöhten monatlichen Abschlägen –statt 850,00€ dann neu 1.350,00 und -410,00€ statt 130,00€ monatlich ausgleichen sollten.
Die ersten 2 Abbuchungen waren auch schon erfolgt, als wir eine Mahnung erhielten mit dem Hinweis, dass man unserer Firma das Gas abstellen würde, sollte der Komplettbetrag nicht SOFORT überwiesen werden. Die Abschläge wurden hier nicht berücksichtigt!
Auch wären die Unterbrechungskosten in Höhe von 45,00 € und 95,20 und Verzugszinsen von uns zusätzlich zu tragen.
Erwähnen möchte ich an dieser Stelle ebenfalls, dass wir dem Unternehmen Einzugsermächtigungen erteilt haben, so dass es zu keinen Rückständen kommen dürfte!
Auf unseren Protest per E-Mail meldet sich Frau K., mit dem Einwand, uns helfen zu wollen. Im Gespräch mit Frau K. äußert diese, dass Frau B. inkompetent sei und nicht zu einer Verrechnung per Abschlägen ermächtigt sei. Sie sei nun zuständig und schlägt uns zusätzliche Abschlagsbeträge über 3 Monate – wohlgemerkt zusätzlich zu den bereits veranlassten Abschlagsbeträgen vor. Dieser Vereinbarung sollte eine erneute Abrechnung Ende September folgen.
Wir gaben unser OK hierzu und akzeptierten die zusätzlichen Abschläge. Eine Entschuldigung für die Mahnung und die Androhung des Abstellens des Gases gab es nicht von Frau K.
Vereinbarungsgemäß haben wir Ende September unsere Zählerstände mitgeteilt. Eine Abrechnung erfolgte jedoch leider trotz Anmahnung nicht. Die erhöhten Abschlagsbeträge wurden weiterhin auch Ende Oktober abgebucht.
Anfang November hakten wir erneut nach, um eine ordnungsgemäße Abbuchung zu erhalten. Nach mehreren Einwänden haben wir dann auch einen Saldo der Buchhaltung mit der Verrechnung erhalten.
Dabei zeigte sich, dass wie von uns eingeschätzt eine Überzahlung eingetreten ist, die zum Teil auch schon verrechnet wurde, ohne dass uns eine Abrechnung zugesendet wurde. Wir erhielten eine Teilauszahlung, den Rest wolle man mit dem Abschlag November verrechnen.
Da sich die Abrechnung verschleppt hatte wurde jedoch der erhöhte Abzahlungsbetrag weiter abgebucht und wurde für die Zukunft auch nicht den tatsächlichen Verbrauchswerten des Vorjahres angepasst.
Auf eine schriftliche Darlegung des Problemes bekommen wir keine zufriedenstellende Antwort von eon, scheinbar wird unser Problem nicht vestanden, auch wenn wir es bereits schriftlich dargelegt haben.
Auf unsere mehrmalige Nachfrage nach einem(r) kompetenten Ansprechpartner(in) bekommen wir keine Rückantwort.
Daher versuchen wir nun diesen Weg!
Wir erwarten:
1. Die Rückerstattung der zu hoch eingeschätzten Beträge für Oktober und November
durch Ihre unterlassene Anpassung an den Vorjahresverbrauch
2. Eine Bestätigung der korrekten Abschlagsbeträge nach dem Vorjahresverbrauch
für die kommenden Monate.
3. Eine Entschuldigung für Ihre innerbetriebliche mangelnde Kommunikation und Androhung von Zwangsmaßnahmen trotz unserer vereinbarten pünktlichen Abbuchungen und die Verschleppung der Abrechnung vom 30.09.2020 mit den daraus folgenden Problemen.

Wir verweisen hier auf die Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/wenn-energieanbieter-guthaben-oder-bonus-nicht-auszahlen-10913

Mit freundlichen Gruß

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09-11-2020 um 21:44 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an E.ON Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.

12-11-2020 um 23:24 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an E.ON Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.

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