Annullierung des Fluges: K3DXR2F,Flug-Nr.:EJU4732 am 26.05.2022, Reklamation (105985142),Ablehnung!

  • 07 Jul 2022
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Meine Mutter (Heidrun Weiland) und ich (****** ******) mussten wegen Ihrer Annullierung des o.g. Fluges alleine zusehen wie wir wieder nach Berlin kommen. Somit mussten wir mit Hilfe von anderen Mitreisenden neue Flüge und eine Übernachtung buchen und waren mit 2 Tagen Verspätung über Düsseldorf zuhause in Berlin gelandet. Unsere Reisegesellschaft Ferien Touristik hat uns an EasyJet verwiesen, sie können nichts machen. Somit habe ich mühselig alle Belege gescannt und online die Reklamation an Sie am 07.06.2022 vorgenommen. Nunmehr haben wir bis heute keine Rückinformation von Ihnen erhalten und durch Zufall habe ich ebend in Ihrem Reklamations-Tool festgestellt, dass unser Anspruch abgelehnt wurde. Es kam keine E-Mail an! Das ist eine absolute Frechheit, wir Sind wegen dieser Sache im Dispokredit gelandet, meine Mutter hat vor 9 Monaten ihren Sohn verloren, also mein Bruder, ich bin Krebskrank und hatte Chemotherapie...wir brauchten diesen Urlaub dringend! Aber durch diese Aktion und dieser Hinterher Rennerei von den verauslagten Kosten ist unser gesundheitlicher Zustand schlechter geworden. Wir verzichten ja schon auf eine angemessene Aufwandsentschädigung...wir möchten aber zumindest unsere verauslagten Kosten (564,94 EURO) wieder zurück haben! Dies wird doch für Ihr Unternehmen kein Problem darstellen. Aus welchem Grund ist unsere Reklamation abgelehnt worden? Sie haben doch den Flug annulliert und nicht wir! Wir haben Sie dafür bezahlt! Wir bitten um Äußerung ihrerseits und behalten uns vor gegen Ihr Unternehmen rechtliche Schritte einzuleiten.
Hochachtungsvoll
Heidrun Weiland und ****** ****** (P.S.: Bitte auf DEUTSCH antworten, wir können KEIN ENGLISCH)

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07-07-2022 um 15:11 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Easyjet weitergeleitet. Mehr erfahren.

05-08-2022 um 16:29 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Reklamationsangelegenheit haben wir bis jetzt noch keine Rückantwort. Eine Kostenübernahme bzw. eine Entschädigung (durch die von Ihnen verursachte Annullierung des o. g. Fluges) steht uns zu !
Es eilt!

Hochachtungsvoll
Heidrun Weiland
****** ******

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