Unberechtigte Löschung und Betrug!

  • Ungelöst
  • 18 Mär 2020
  • #32499
  • 1.949
Anzeige

Wir haben über eBay-Kleinanzeigen drei Ferienwohnungen am Bodensee angeboten (wie nachweislich andere auch).
EBay hat die Anzeige - ohne Rückfrage - gelöscht, da ein Nutzer gemeldet hätte, die Anzeige wäre gewerblich.
Dies ist nachweislich falsch, da wir keine Umsatzsteuer zahlen müssen: Rechtssprechung (Bundesfinanzhof) geht erst ab der vierten Ferienwohnung von einem Gewerbe aus.
EBay ignoriert diese Fakten und behauptet, wir hätten gegen die "Grundsätze" verstoßen, ohne konkret zu werden.
Am 10. März 2020 wurde die Anzeige gelöscht.
Am 12. März hat man dann eine Gebühr fürs "Hochschieben" abgebucht und behauptet, man wäre damit im Recht!
Unglaublich!

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18-03-2020 um 19:51 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an kleinanzeigen.de weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

01-04-2020 um 19:31 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

eBay kleinanzeigen stuft ein Angebot als "gewerblich" ein und löscht es, obwohl es nach deutschem Recht (Bundesfinanzhof) unstrittig kein Gewerbe ist!
Wie kann man sich über das deutsche Finanzrecht/Steuerrecht hinweg setzen? Unmöglich!
Trotz Beweismaterials bleibt eBay bei seiner Einstufung.

2
kleinanzeigen.de
Zufriedenheitsindex: 24.3/100

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