Unverschämter Verkäufer

  • 15 Mär 2021
  • #205043
  • 279
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Am 07.03.2021 schrieb ich den Anbieter "321-Weg" über ebay Kleinanzeigen bzgl. eines Hutes an. Diesen hatte der Anbieter für 60€ zzgl. 6€ Versand inseriert. Ich habe den Betrag (66€) noch am selben Tag (Sonntag) überwiesen und meine Anschrift mitgeteilt.
Da sich der Anbieter in der Folge nicht mehr meldete, hakte ich am 09.03.2021 nach, ob meine Zahlung angekommen sei. Dies bejahte der Anbieter, woraufhin ich den Anbieter bat, mir dann bitte noch die Sendungsnummer des Paketes mitzuteilen. (Bei 6€ Versandkosten ist davon auszugehen, daß der Versand versichert ist und insofern auch eine Sendungsnummer zur Verfügung steht).
Daraufhin antwortete mir der Anbieter ziemlich unfreundlich, er könne ja wohl nicht zaubern und er würde nur 1-2x die Woche versenden, er habe diese Woche bereits etwas verschickt und vor voraussichtlich Donnerstag würde er auch keine Sendungsnummer haben.
Ich teilte dem Anbieter (ebenso "freundlich") mit, daß das auch niemand verlangt hätte. Aber wenn ich 66€ an einen nicht-gewerblichen Anbieter überweise, bei dem ich nicht die geringste Sicherheit habe, dann ist das Mindeste was ich verlangen kann eine kurze Info, ob die Zahlung eingegangen ist und wann der Versand erfolgt. Ein kurzer 1-Zeiler hätte genügt (--> "...versende am...lasse Ihnen die Sendungsnummer dann zukommen...").
In der folgenden Antwort meinte der Anbieter nur, seine Zeit wäre ihm ehrlich gesagt zu schade um auf eine derartige Nachricht großartig einzugehen und es sei maximal erwähnenswert, daß ich, wie ich richtig erkannt hätte, bei einem Privatanbieter gekauft hätte und nicht bei Amazon Prime, damit wäre ja wohl alles gesagt.
Aber damit nicht genug - auf die Sendungsnummer habe ich natürlich vergeblich gewartet. Das Paket kam am vergangenen Samstag (13.03.) an. Frankiert war das Paket mit einem Paketschein "bis 2 kg", was einem Online-Portowert von 4,99€ entspricht und nicht wie angegeben 6€. Der Gipfel der Dreistigkeit ist allerdings, daß sowohl die Empfänger- als auch die Absenderanschrift identisch waren! Dieser Umstand wird eine weitere Beschwerde bei DHL nach sich ziehen. Es kann m.E. nicht sein, daß so etwas zulässig ist.
Meine Stellungnahme hierzu:
Richtig, es ist ein Privatverkauf - aber jeder Privatverkauf basiert auf Vertrauen. Und nur weil ich privat kaufe bedeutet dies nicht, daß ich mir jede Unverschämtheit gefallen lassen muß. Zumal in den FAQs von ebay Kleinanzeigen den Käufern empfohlen wird, sich die Sendungsnummer aushändigen zu lassen. Diese Empfehlung bringt dem Käufer nur herzlich wenig, wenn der Verkäufer derart dreist agiert wie oben beschrieben. Zumal ich es bei meinen eigenen Verkäufen etwas anders halte - wer schnell bezahlt bekommt auch schnell den gekauften Artikel, aber vor allen Dingen Informationen darüber, ob ich die Zahlung erhalten habe und wann ich versende (eine Sendungsnummer bei entsprechendem Versand versteht sich von selbst...).

Weiterhin möchte ich anmerken, daß ich es als weit verfehlt erachte, jeden x-beliebigen Benutzernamen, wie in diesem Fall "321-Weg" zuzulassen. Hier sollte meiner Meinung nach eine Prüfung stattfinden, die das Verwenden von Phantasienamen unterbindet.

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15-03-2021 um 21:44 Uhr

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