Sehr geehrte Damen und Herren,
zu ihrer Mail vom 14.05.2020 18:57 folgende Fakten wie aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen ersichtlich werde die Ware am 04. Mai 2020 19:33 bestellt (Koste 4,50€). Nach 5 Tagen wagte ich die die höfliche Anfrage wann mit der Ware gerechnet werden kann.
Antwort des sogenannten Lieferanten. Was ich mir erlaube wenn er etwas bestellt bezahlt er sofort.
Im übrigen wäre es eine Frechheit ihn an die Lieferung zu erinnern. Auf solche Kunden wie mich könnte er gern verzichten gekaufte Ware nicht zu bezahlen und anzumahnen. Die darauf folgenden Beleidigungen erspare ich Ihnen und mir.
Ich mache darauf aufmerksam das die Ware niemals abgesandt wurde und so auch nicht von mir zu bezahlen war.
Sollten Sie (eBay) auf Grund der stattgefunden Tatsachen wahr machen eine Nichtzahlung veröffentlichen werd ich mit den mir vorliegenden Tatsachen an die Öffentlichkeit gehen. Und den Rechtsweg einschlagen.
Ihrer Rückäußerung entgegensehend verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
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Ehrenkreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Lüneburger Heide.
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