Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr erwähnter Hinweis
" bitte keine Werbung einwerfen" reiche aus um keine Werbung zu erhalten muss ich dementieren. Ich habe an unsere Haustüre 2 deutlich sichtbare Hinweisschilder angebracht, selbst mit dem Hinweis das Zuwiderhandlung strafbar gemäß dem aktuellen Urteil vom Bundesgerichtshof sind. Aber diese wurden wieder mal am heutigen Samstag 29.09 strikt ignoriert. Nun habe ich wieder wo aktuell nur drei Parteien von sechs in meinem Mietshaus wohnen den Flur zugepflastert mit in Plastiktüten gebündelten Werbemüll welcher 12 x hier hinterlassen wurde. Ich bitte um Stellungnahme wie wir weiter Verfahren. Entweder werde ich diese direkt am Straßenrand zukünftig zurücklegen damit der Postbote diese am nächsten Tag mitnehmen kann oder wir gehen zukünftig den Schritt aufgrund unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG eine einstweilige Unterlassungsklage einreichen worauf zurückzuführen bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld gegen Sie zu verhängen ist.
Eine Stellungsnahme innerhalb den nächsten 7 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens sehe ich entgegen.
Hochachtungsvoll
***** H.
Endgültige Einschätzung von Marcel
31-10-2018 um 13:12
Problem nicht gelöst
7 / 10
KundendienstbewertungNein
Würden Sie es empfehlen?Trotz versprechen das dies eingestellt wird hagelt es unregelmäßig Reklame weiter .
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