Guten Tag,
Auf meine seit Monaten telef. u. schriftlich mehrfach vorgenommene Beschwerden und Mahnungen wegen fehlerhafter Stromabrechnung 2018 u. 2019 reagiert EnBW mit 2 beschämenden Email-Standarantworten.
Untenstehend sehen Sie 2 meiner Emails sowie 2 EnBW Antwortschreiben
Fw: Stromkosten-Rückvergütung
Siegbert ***** *****
An:Kontakt@enbw.com,kontakt@enbw.com
21. Feb. um 11:04
- Rechnungsno. *****
- Kundenno. *****
- Vertragsno. *****
- Zählerno. *****
Guten Tag,
soeben hatte ich wieder ein Gespräch mit Ihrer in meiner untenstehenden Email genannten Mitarbeiterin. Diese Dame sagte nun, daß Sie nachdem sie nun die Generalvollmacht erhalten hat, die Korrektur / Rückvergütung veranlassen wird.
Folgende Fragen bitte ich mir zu beantworten:
1) Warum wurde bis jetzt die Rückvergütung nicht bearbeitet / getätigt, obwohl Sie seit 02.12.2019 die korrekten Zählerstände haben und Sie mir am 10.12.2010 die umgehende Korrektur / Rückvergütung telef. angekündigt hatten?
2) Warum ist es notwendig, daß die Bearbeitung der Rückvergütung erst gemacht werden kann, wenn Ihnen die in untenstehender Email beigefügte Generalvollmacht vorliegt.
3) Warum ist von Ihnen bis heute keine schriftliche Bestätigung der Korrektur / Rückvergütung an die Lieferadresse erfolgt?
4) Wie kam es zu den von Ihnen ermittelten Mehrverbrauch?
Ihre Mitarbeiterin hat auf obenstehende Fragen ungut geantwortet und dann das Gespräch abgebrochen.
Bitte bedenken Sie, daß Frau ***** im Alter von 91 Jahren mit geringer Rente sehr über Ihre überhöhte, unrechtmäßigen Abbuchungen (ca. 5.500 kWh = ca. 1.800,- Euro für eine kleine 2-Zi-Wohnung) beunruhigt und empört ist
Auch ich bin sehr empört über Ihre sorglose fahrlässige Handlungsweise, die mich viel Bearbeitungszeit und Ärger kostet einschließlich Ihrer zeitaufwendigen telef. EnBW.Warteschleifen.
Wie untenstehend angekündigt, werde ich ab 01.03.2020 den Verbraucherschutz BW informieren und meinen Rechtsanwalt in dieser Sache beauftragen, auch um meinen Zeitaufwand einzuklagen.
gez. U. *****
Weitergeleitete Nachricht -----
Von: siegbert ***** *****
An: Kontakt@enbw.com kontakt@enbw.com
Gesendet: Montag, 17. Februar 2020, 19:30:11 MEZ
Betreff: Stromkosten-Rückvergütung
- Rechnungsno. *****
- Kundenno. *****
- Vertragsno. *****
- Zählerno. *****
- Lieferadresse: Ingeborg *****, Wiesbadener Str. 68 (Villa Seckendorf), 70372
Stuttgart
BESCHWERDE / MAHNUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
In vorgenannter Rechnung vom 08.11.2019 wird der Zählerstand zum 12.10.2019 mit 13.151 kWh aufgeführt.
Nach meiner Reklamation bei Stuttgarter Netze / Zählerstandserfassung und EnBW Karlsruhe Ende Nov. 2019, hat der Hausmeister von "Villa Seckendorf" am 02.12.2019 an die Zählerstandserfassung von Stuttgarter Netze den Zählerstand vom 02.12.2019 von 7.724 kWh gemeldet.
Am 10.12.2019 hatte ich mit Stuttgarter Netze und EnBW-Karlsruhe telefoniert um den Sachverhalt der unkorrekten EnBW-Abrechnung 13.Okt.2018 bis 12. Oktober 2019 nochmals zu erläutern. Es wurde mir mitgeteilt, daß Stuttgarter Netze / EnBW umgehend eine Korrektur vornimmt und die entsprechende Rückvergütung veranlaßt. Eine Kopie meiner Generalvollmacht sei nicht erforderlich wegen des klaren Sachverhaltes.
Heute morgen erkundigte ich mich wieder telef. bei Stuttgarter Netze und EnBW-Karlsruhe über den Verbleib der Rückvergütung. EnBW-Karlsruhe teilte mir mit, daß ich erst Auskunft erhalte, wenn ich meine Vollmacht EnBW-Karlsruhe sende, erst danach könnte ich eine Korrektur und Rücküberweisung beantragen.
Sollte bis spätestens 01.03.2020 immer noch nicht die volle Rückzahlung auf das Konto von Frau ***** erfolgt sein, werde ich meinen Rechtsanwalt in dieser Sache beauftragen und gleichzeitig den Verbraucherschutz BW informieren. Alle Kosten der juristischen Bearbeitung sowie meines bisherigen Zeitaufwandes in dieser Sachen gehen voll zu Ihren Lasten.
Ich bitte Sie, Ihren Schriftverkehr an mich bzw. meine Email-Adresse zu senden.
gez. ***** *****
Anhang:
Generalvollmacht Blatt 1-3
Blatt 4-7 sende ich Ihnen wenn dies erforderlich ist und Sie berechtigt sind diese einzufordern.
EnBW-Antwort No.2 auf meine E-mail vom 21.02.2020
Guten Tag,
Sie haben sich vor wenigen Tagen mit einem Anliegen an uns gewandt. Leider können wir unserem eigenen Service-Anspruch aktuell nicht gerecht werden und brauchen für die Bearbeitung von E-Mails etwas länger.
Dafür möchten wir uns entschuldigen und uns für Ihre Geduld bedanken. Aber Sie können sicher sein: Wir haben Sie nicht vergessen und kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen - versprochen.
Viele Antworten und Lösungen finden Sie vorab auch in unseren Online-FAQs www.enbw.com/faq und unserem Kundenportal meine.enbw.com
Freundliche Grüße
Ihr EnBW Team
Noch Fragen? Dann rufen Sie uns an.
Montag-Samstag von 6:00-22:00 Uhr
Telefon: 0721 72586-001
Telefax: 0721 72586-123
E-Mail: kontakt@enbw.com mailto:kontakt@enbw.com
Internet: www.enbw.com http://www.enbw.com
EnBW - Antwort No. 1 auf mein Schreiben vom 17.02.2020
Guten Tag,
Sie haben sich vor wenigen Tagen mit einem Anliegen an uns gewandt. Leider können wir unserem eigenen Service-Anspruch aktuell nicht gerecht werden und brauchen für die Bearbeitung von E-Mails etwas länger.
Dafür möchten wir uns entschuldigen und uns für Ihre Geduld bedanken. Aber Sie können sicher sein: Wir haben Sie nicht vergessen und kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen - versprochen.
Viele Antworten und Lösungen finden Sie vorab auch in unseren Online-FAQs www.enbw.com/faq und unserem Kundenportal meine.enbw.com
Freundliche Grüße
Ihr EnBW Team
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