Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine dringende Frage zu meinen Reisedokumenten, da ich in wenigen Tagen mit Eurowings nach Spanien fliegen möchte.
Ich besitze eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Diese ist weiterhin gültig, allerdings ist die Aufenthaltstitelkarte abgelaufen. Ich habe inzwischen einen neuen pakistanischen Pass, in dem die Niederlassungserlaubnis noch nicht eingetragen ist. Zusätzlich habe ich noch meinen alten Pass mit dem eingetragenen Aufenthaltstitel.
Meine Frage:
Reicht diese Kombination (neuer Pass + alter Pass mit gültiger Niederlassungserlaubnis) für die Beförderung mit Eurowings nach Spanien aus, oder benötige ich zwingend eine neue Aufenthaltstitelkarte?
Da mein Abflug sehr bald ansteht, wäre ich Ihnen für eine schnelle Rückmeldung sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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