Flug Annulierung

  • Ungelöst
  • 01 Mai 2020
  • #48310
  • 458
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Aktievierung des Gutschein/Voucher den ich von Ihnen erhalten habe kommt nicht in Betracht und wird von mir abgelehnt. Der Flug FI2QFX wurde ihrerseits annuliert, deshalb haben Sie das ihnen hierfür gezahlte Geld zu erstatten.
Ich habe daher einen gesetzlichen Rückzahlungsanspruch (§651h Abs. 5BGB) bei ausgefallenen Flügen.
Wenn Sie mir das Geld ohne gerichtliche Hilfe zurückzahlen wollen, nutzen Sie bitte die Bankverbindung die bei der Flugbuchung verwendet wurde.
Bitte um Zeitnahe Informationen, da ich sonst rechtliche Schritte einleiten werde.
Mit freundlichen Grüßen
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01-05-2020 um 15:26 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Eurowings weitergeleitet. Mehr erfahren.

01-05-2020 um 15:26 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Eurowings weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

05-06-2020 um 20:05 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Sehr Kundenunfreundlich, da keine Stellungnahme erfolgt.

3
Eurowings
Zufriedenheitsindex: 15.8/100

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