Da in der Corona Pandemie keine Veranstaltungen stattfanden konnte ich :
Gutschein 2174211776170719 25,00 Euro 08.12.2019 und
Gutschein 6983126301979175 50,00 Euro 08.12.2019
nicht einlösen.
Jetzt sagen Sie, sind diese am 08.06.2021 abglaufen.
Meiner Meinung nach ist das nicht erlaubt, da die Fristen gesetzlich verlängert wurden.
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02-08-2021 um 21:41 Uhr
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