Da in der Corona Pandemie keine Veranstaltungen stattfanden konnte ich
meinen Gutschein ausgestellt am 14.12.2019 nicht einlösen.
Jetzt kommt die Meldung, dieser sei am 14.06.2021 abglaufen.
Meiner Meinung nach ist das nicht erlaubt, da die Fristen gesetzlich verlängert wurden.
Ich bitte um Fristverlängerung bzw Rückerstattung des Geldbetrages.
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03-11-2021 um 17:49 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an eventim weitergeleitet. Mehr erfahren.
03-11-2021 um 17:49 Uhr
Die Beschwerde wurde per Brief an eventim weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort des Verbrauchers
28-11-2021 um 11:20 Uhr
Die Gutscheinnummern wurden dem Unternehmen mitgeteilt. Ich habe noch keine weitere Rückmeldung erhalten.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
02-01-2022 um 08:44 Uhr
Problem behoben
7 / 10
Kundenservice NoteJA
Weiterempfehlung?Hat etwas gedauert, dann hat es aber geklappt.
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