Achtung Abo-Falle!

  • Ungelöst
  • 19 Okt 2021
  • #302598
  • 2.603
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Diese Firma gibt vor, ein seriöser "Dienstleister" für Zeitschriftenverlage etc. zu sein. In Wirklichkeit arbeiten sie mit der klassischen "Abo-Falle": Man wird wie in meinem Fall, animiert ein kostenloses Probeabo zu bestellen, z.B. mit einem Wertscheck für 3 Monate kostenlosen Bezug einer Zeitschrift.

Falls man das erste Exemplar bekommt und nicht innerhalb 14 Tagen das Abo widerruft, tritt deren "Abo-Fallen-Gesetz" in Kraft, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 1 Jahr begonnen hat....Bei Reklamation, dass man diese Frist nicht gewusst hat, wird darauf verwiesen, dass man beim Bestellprozess ein "Häkchen" angeklickt hat, dass man die Widerrufsbelehrung etc. bekommen bzw. akzeptiert hat....

Eine Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher in einer "zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneter Weise" zugehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem immer noch gültigen Urteil betont und dem Verbraucher Recht gegeben (Urt. v. 15.05.2014, Az. III ZR 368/13).

Man sollte also unbedingt einen Widerruf per Einschreiben/Rückschein an die Exclusiv Marketing, Kioskpresse.de und deren Abwickler, der wohlbekannten "PVZ Stockelsdorf" (falls schon Mahnungen von deren Inkassobüro "GMI-Service" oder "ADU Inkasso, Osnabrück", gekommen sind auch an diese!) senden, sich auf dieses Urteil berufen und übermitteln, dass kein gültiger Vertrag zu Stande gekommen ist, weil beim Bestellvorgang keine Widerrufsbelehrung etc. übermittelt wurde!
Alle weiteren Schreiben getrost in den Papierkorb werfen, die Telefonnummern und email-Absender sperren damit man nicht mehr belästigt wird!

Falls doch ein Schreiben in einem gelben Umschlag vom Mahngericht kommen sollte, aber unbedingt ggf. den "Rosa Zettel" ausfüllen und mit "Allen Ansprüchen widersprechen" an das Gericht zurück senden!
Es ist kein Fall bekannt, dass diese Firmen ein solches Mahnverfahren durchgezogen haben, weil die besagten Firmen sich ganz bestimmt nicht mit der Verbraucherzentrale vor Gericht wagen, damit das "Geschäftsmodell" weiter gehen kann......

So sieht deren Argumentation im Anschreiben aus:

Zeitschriftenbezug "Gala" Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG ./. Aktenzeichen: 000000 Bei Zahlungen/Rückfragen angeben
Osnabrück, 06.07.2020

Sehr geehrter ???,
in Bezug auf Ihre E-mail, eingegangen am 06.07.2020, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie einen Vertrag im Internet geschlossen haben. Hier bestätigen Sie aktiv mit einem Häkchen die Widerrufsbelehrung sowie die AGB, ohne diese Bestätigung hätte der Bestellvorgang nicht ausgeführt werden können. Beginn der Lieferung war zur Heft Nr. 12/2019. Eine Kündigung ist zur Heft Nr. 24/2021 hinterlegt.
Mit Ihrer Kündigung haben Sie den Vertrag wiederholt bestätigt.

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19-10-2021 um 17:28 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Exclusiv Marketing weitergeleitet. Mehr erfahren.

20-10-2021 um 11:49 Uhr


Sehr geehrter Herr ******, vielen Dank für Ihre erneute, nicht ganz wahrheitsgemäße Nachricht. Vorab: Weder geben wir vor, noch sind wir ein Dienstleister für Zeitschriftenverlage. Auf unseren Bestellseiten bitten wir Angebote verschiedener Zeitschriften zu unterschiedlichen Konditionen an. Wie ihrem Verlauf zu entnehmen ist, haben Sie bereits tiefgreifendere Erfahrungen sammeln dürfen. Dies liegt sehr wahrscheinlich auch an unzureichender Durchsicht der zur Verfügung gestellten Informationen auf dem Bestellmedium. Alle Informationen zu Konditionen und der Laufzeit sind vorab auf der Bestellseite angegeben und werden durch Sie zusätzlich bestätigt. Es kann auch durchaus vorkommen, dass (wie vermutlich in ihrem Fall) die eine oder andere Beilage der Auftragsbestätigung fehlt. Dies können wir nur entschuldigen. Bezüglich eines weiteren Austauschs möchten wir Sie nun bitten uns persönlich zu kontaktieren und weitere, öffentlich rufschädigende Aussagen zu unterlassen.

Freundliche Grüße

Ihr Team von Exclusiv Marketing

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

02-11-2021 um 22:18 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Diese Firma sollte endlich mit der Verbraucherzentrale vor Gericht und diese unsäglichen Abo-Fallen verboten werden!

3
Exclusiv Marketing
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