Kündigung falsch abgewickelt, 3-Monats-Abo Gala, nach bestrittener Rechnung unzulässig gemahnt (PVZ)

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  • 25 Mai 2021
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weiß gar nicht, welchen Fall von der Seite Reklamation24.de ich zuerst und zuletzt als vergleichbar referenzieren soll.
Also hier der Kurzabriss darüber, wie unzutreffend die PVZ in meinem Fall die Liefervereinbarung der EXCLUSIV Marketing GmbH, welche einzig und allein die Basis für meinen Vertrag ist, interpretiert, Anschreiben und Nachfragen ignoriert sowie strittige Rechnungsbeträge gesetzlich unzulässig mit Mahngebühren versieht:

Angebot "Schupperabo für 3 Monate"
-> "Der gewählte Empfänger oder Sie erhalten Ihren Wunschtitel zunächst für 3 Monate. Das Abo verlängert sich nach Ablauf der Erstverpflichtungszeit um ein weiteres Jahr, sofern es nicht unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen vor Ablauf der im Angebot beschriebenen Mindestlaufzeit in Textform (per Briefpost, Fax oder E-Mail) gegenüber der Lieferfirma gekündigt wird."

Was passiert?
- Erste Zeitschrift erhalten am 06.02.2021 (Ausgabe 06/21)
- Kündigung versendet an PVZ sowie Kioskpresse/ExklusivMarketing am 22.03.2021, Eingangsbestätigung erhalten und abgespeichert.
- PVZ antwortet am 24.03.2021, die Kündigung sei zu April 2022 vorgemerkt, da spätestens 42 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 3 Monaten, "gerechnet ab Lieferbeginn", hätte gekündigt werden müssen.
- Ich versende freundliche Mitteilungen (per Mail und Einschreiben), dass eben jene zitierte Kündigungsbedingung eingehalten wurde, glaube bis dahin noch an ein Versehen und bitte darum, es zu prüfen und der Kündigung zum Ende der Erstlaufzeit zu entsprechen. Vorsorglich entziehe ich die Einzugsermächtigung.
- 24.04.2021: Identischer Textblock mit den 3 Monaten / 42 Tagen geht erneut per Mail ein, ergänzt um den Hinweis, dass die Kündigung bis zum 18.03.2021 hätte erfolgen müssen. (Dieses Datum steht in keinerlei rechnerisch korrektem Zusammenhang zur ersten Aussage mit den 3 Monaten!)
- 29.04.2021: Rechnung für das nächste Quartal geht ein. Ich lege umgehend Widerspruch ein. (Ab hier ist die Rechnung strittig und das Erheben von Mahngebühren ist unzulässig.)
- Abschließende Antwort der PVZ: Es sei dem Sachstand nichts hinzuzufügen.
- 06.05.2021: Ich kontaktiere den Verlag Gruner + Jahr, weise daraufhin, dass ich Zeitschriften erhalte, die zum Umfang einer von mir bestrittenen und nicht bezahlten Rechnung gehören und diese gerne jederzeit abgeholt werden können. Leider bisher keine Antwort erhalten.
- 18.05.2021: "Zahlungserinnerung" der PVZ geht per Post ein, diesmal mit Zahlungsfrist von 7 Tagen und es wird eine "Mahngebühr" von 2,50 € aufgeschlagen.

Liebe Firma EXCLUSIV Marketing GmbH, ist das wirklich Ihr Ernst, das soll es also ein typischer Verlauf sein, den sich Ihre Kunden ans Bein binden, wenn Sie Ihre Abo-Angebote annehmen, deren Abwicklung Sie an die PVZ outsourcen?
Ich kann nur grob ahnen, wie viel Zeit (siehe oben) ich bereits in den Kündigungswunsch dieses Abos investiert habe, dazu kommen die Kosten für inhaltlich im Wesentlichen ignorierte Einschreiben. Dabei soll es doch jetzt mal belassen werden oder wie denken Sie darüber?

Diese Rechnung werde ich nicht bezahlen und die Schreiben der PVZ sind keine gerichtsfähige Sprache, sondern Standard-Textblöcke auf unprofessionellstem Niveau. Die Fähigkeit, zu wissen, wann drei Monate vorbei sind, außerdem auf Kalenderblättern bis 42 zu zählen, ist hier meiner Meinung nach alles, was es braucht. Also setze ich nun die letzte Hoffnung in Sie und bitte Sie, sich dem Vorgang anzunehmen und den korrekten Kündigungszeitpunkt zu bestätigen.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
****** B.

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25-05-2021 um 10:29 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Exclusiv Marketing weitergeleitet. Mehr erfahren.

31-05-2021 um 15:07 Uhr


Sehr geehrter Herr ******, vielen Dank für ihre Nachricht. Gern nehmen wir uns der Sache an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung und Bestätigung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Hiermit bestätigen wir Ihnen vorab, dass sich die Rechnung bzw. Mahnung für Sie erledigt hat.

Freundliche Grüße

Ihr Team von Exclusiv Marketing

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

30-06-2021 um 22:45 Uhr


Problem behoben

8 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Am gleichen Tag, als ich hier eine Reaktion erhielt, ging auch eine Mail der PVZ ein als Bestätigung der "Stornierung des Vertrages". Einen Textblock mit dem Wort Entschuldigung hat die PVZ nicht oder hält ihn hier für nicht geschickt. Ich denke, es wurde absichtlich selbst in dem Moment nicht von Kündigungsbestätigung gesprochen.

In der Mail befand sich der Hinweis, zwischenzeitlich eingehende Mahnungen als gegenstandslos betrachten zu dürfen. Eine weitere Mahnung (nun ging es "nur" noch um die Hefte bis zur Stornierung) kam tatsächlich.
Doch sei es drum. Ich bin froh, dass ich Reklamation24 entdeckt habe, es gab den Lieferstopp in diesem Abo und es ist Ruhe.

Was bleibt: Ein komisches Gefühl mit der Bude und das mulmige Wissen, dass man zumindest bei der PVZ wieder landen wird. Solange man nicht weiß, wer in diesem Konstrukt (Exclusiv Marketing / Kioskpresse / PVZ) der Störfaktor ist, kann man sich nichts für die Zukunft hinter die Ohren schreiben und auch anderen keinen Tipp geben. Bei meinem nächsten Abo kündige ich wieder früh per Einschreiben mit Rückschein.

Wer immer von den Firmen meinen Fall gelesen und sich zu meiner Zufriedenheit darum gekümmert hat: Ehrlichen Dank!

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