Ungewolltes Abo

  • Beantwortet
  • 06 Feb 2021
  • #188407
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Ich werde von Ihnen seit ca. 3 Monaten ungewollt mit der Zeitschrift Brigitte beliefert. Ich habe zu keiner Zeit einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Zudem wurde ich auch nicht dazu in Kenntnis gesetzt, das ich wohl in irgendeiner Form ungewollt ein Abo abgeschlossen haben soll. Des Weiteren gab es keine Informationen zum Widerrufsrechts, noch Angaben zu einer Kündigungsfrist, noch Hinweise auf die Dauer des Vertrags.

Erst nach der Kontaktaufnahme meiner Seite (um unnötigen Papiermüll zu vermeiden) wurde ich über den angeblichen Aboabschluss informiert und erhielt prompt eine Rechnung.

Dies kann man nicht als gültigen Vertrag gelten lassen!

Gerne weise ich Sie auf §312g des BGB hin, das ein wirksamer und sittlicher Vertrag ebenfalls nur auf postalischem Weg zustande kommen kann und bei Online Verträgen ein Abschluss nur wirksam ist, wenn es bei der Bestellung eine Schaltfläche gibt, die gut lesbar und mit den Worten
"zahlungspflichtig bestellen" beschriftet ist. "Das Abo erachte ich als höchst unseriös und werde nicht bezahlen! "
Ich kann dieses nur Bestätigen da es mir genauso ging. Und forder hiermit die Beendigung des "angeblichen Abos"
Mit freundlichen Grüßen
****** ******

Meine Forderung:
sofortige Beendigung des Abos, Schriftliche Bestätigung dazu postalisch

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06-02-2021 um 13:12 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Exclusiv Marketing weitergeleitet. Mehr erfahren.

09-02-2021 um 09:01 Uhr


Sehr geehrte Frau ******, wir können ihre Schilderung nur bedingt nachvollziehen. Wir haben eine durch Sie am 13.10.2020 ausgelöste Bestellung des besagten Titels auf einer Bestellabschlussseite erhalten. Zudem haben Sie am 15.10.2020 eine Auftragsbestätigung der besagten Bestellung an die oben angegebene E-Mailadresse erhalten. Gern werden wir den Sachverhalt eingehender prüfen. Wie und wann fand eine erste Kontaktaufnahme ihrerseits statt?

Freundliche Grüße
Exclusiv Marketing

10-02-2021 um 00:26 Uhr


Am 30.01.21 habe ich mich per Email an den Absender der Zeitschriften, PVZ, gewandt. Dessen Kontaktdaten habe ich im Internet ermittelt. Da bei uns Werbung und Prospekte direkt in die Papiertonne wandern, war mir zuerst nicht aufgefallen, dass ein Adressaufkleber auf den Zeitschriften klebte. Ich dachte an eine Werbeaktion... nach wiederholter Zustellung kam mir die Sache seltsam vor.

Ich kann die Zeitschrift BRIGITTE nicht ausstehen! Ich habe sie bestimmt nicht bestellt! Es handelt sich hierbei um ein Missverständnis oder eine trügerische Täuschung!
Die Email vom 15.10.20 habe ich zum ersten Mal im Anhang der Rückmeldung von PVZ am 03.02.21 gesehen. Direkt zeitgleich bekam ich zufällig von Ihnen dann eine Rechnung über ein Jahresabonnement.
In der besagten Auftragsbestätigung vom 15.10.20 sind weder Widerruf, noch sonstige Vertragsgrundlagen offen gelegt. Der Widerruf verlängert sich durch fehlende Informationen zum Widerruf nach BGB um ein ganzes Jahr. Ich widerrufe somit das BRIGITTE Abonnement mit sofortiger Wirkung! Und bitte sie um die SOFORTIGE Einstellung der Zustellung.
Ihren Partner PVZ habe ich bereits informiert, dass ich mich bei meiner Rechtsschutzversicherung beraten lassen habe. Ich werde keine Zahlungen leisten. Für den Fall, dass Sie gerichtlich gegen mich vorgehen wollen, bin ich versichert. Gerne sende ich Ihnen ein Schreiben mit meinem Widerruf postalisch zu.
Mit freundlichen Grüßen
****** ******

10-02-2021 um 16:12 Uhr


Hallo Frau ******, gern werden wir versuchen eine für beide Seiten angenehme Lösung zu finden. Der Unterstellung einer trügerischen Täuschung müssen wir jedoch entschieden widersprechen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Besteller in der Regel lediglich vergessen haben, dass Sie bei der Ursprungsbestellung auch ein "Dankeschön für Ihre Bestellung" in Anspruch genommen haben. Gern leiten wir Ermittlungen in diese Richtung ein.

Freundliche Grüße
Exclusiv Marketing

10-02-2021 um 22:45 Uhr


Ein Dankeschön ist kein eindeutiger Hinweis auf einen kostenpflichtigen Kaufvertrag. Sie haben mich nicht ausreichend über einen Kaufvertrag/ein Abonnement informiert.
Zudem teile ich Ihnen gerne nochmal meine Abneigung gegen die Zeitschrift, die Sie mir zustellen, mit. Wieso sollte ich diese also als Dankeschön wählen?
Ich fordere sie auf einen für sie verpflichtenden Nachweis über den Vertragsschluss mir vorzulegen.
Über die Kosten wurde ich zudem nicht informiert und somit wurde der Vertragsschluss in Unkenntnis eines wesentlichen Details des Vertrages herbeigeführt.
Grundsätzlich besteht zudem bei jedem abgeschlossenen Vertrag im Internet ein gesetzliches Widerrufsrecht, dass in Textform erfolgen muss. Einen solche Widerrufsinformation habe ich von Ihnen ebenfalls nicht erhalten. Anderenfalls belegen Sie bitte das Gegenteil.
Ich bitte Sie, mir meinen Widerruf/meine Kündigung/Stornierung schriftlich zu bestätigen, wie es auch ihr Vertragspartner PVZ am 09.02.21 bereits getan hat.
Mit freundlichen Grüßen
****** ******

11-02-2021 um 08:26 Uhr


Guten Morgen Frau ******, die von der PVZ erhaltene Stornobestätigung wurde von uns beauftragt und ist somit für Sie als Nachweis ausreichen.

Freundliche Grüße
Exclusiv Marketing

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