Unlautere und verbotene Werbung / Verkauf am Telefon

  • Beantwortet
  • 01 Okt 2020
  • #125787
  • 372
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Einer Ihrer (?) Mitarbeiter hat mich privat auf meinem Handy angerufen und mir mitgeteilt, dass ich ein kostenloses Abo des Magazins Grazia gewonnen hätte.

Am 20. August habe ich eine Rechnung erhalten, die mich sehr erstaunt und sehr verärgert hat. Es sollte mir also ein kostenpflichtiges Abo untergeschoben werden. Eine Auftragsbestätigung an meine E-Mail-Adresse habe ich nier erhalten. Nach meinem Wissen hätte die Auftragsbestätigung auch in Schriftform an mich gehen müssen. Durch Nichterhalt konnte ich von meinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen.

Es gilt festzuhalten:
1. B2C-Anrufe sind verboten.
2. Lügen haben kurze Beine
3. Auftragsbestätigungen sind schriftlich zu erfolgen.
4. Ich konnte, mangels Wissen, von meinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen
5. Es ist somit kein Vertrag zu Stande gekommen.
6. Eine Forderung besteht nicht.

Freundliche Grüße,

****** ******

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01-10-2020 um 20:43 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Exclusiv Marketing weitergeleitet. Mehr erfahren.

02-10-2020 um 09:31 Uhr


Sehr geehrte Frau ******, wir bedauern es sehr, dass Sie negative Erfahrungswerte sammeln mussten. Vorweg: Wir als Exclusiv Marketing betreiben keine Telefonakquise. Wir bieten Zeitschriftenangebote an, die von verschiedenen Anbietern online beworben werden. Ihr Abonnement kam proaktiv durch eine Bestellabschlussseite eines bekannten Anbieters zustande. Die Bestellung wurde an die bei Durchführung angegebene E-Mailadresse bestätigt, verschiedene Kontaktaufnahmeversuche erfolgten im Nachhinein auf dem Postweg. Gern nehmen wir Kontakt mit der Verwaltungsfirma auf und versuchen, eine für beide Seiten angenehme Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Exclusiv Marketing Team

02-10-2020 um 10:45 Uhr


Es geht doch darum, dass mit einem Gewinnspiel gelockt wird, aber der eigentliche Grund, der verschwiegen wird, ist, Abos an den Mann zu bringen. Weiterhin wird behauptet, dass eine Auftragsbestätigung an meine E-Mail-Adresse ging, die ich aber nie erhalten habe. Vielleicht ist sie im SPAM-Ordner gelandet, vielleicht wurde sie aber auch nie abgesendet? Die Kopie dieser Auftragsbestätigung, die ich nun auf dem Account meines Vaters erhalten habe, enthielt übrigens KEINE Widerrufsklause. Der Gesetzgeber sieht eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, um solche "Irrtümer" zu vermeiden. PVZ schickt Rechnungen und Mahnungen und redet sich damit heraus, mit dem Verkauf nichts zu tun zu haben und berufen sich darauf, dass ja keine Reaktion von mir auf die Auftragsbestätigung erfolgt ist. Ich halte das für unseriös und illegal. Auch Sie sollten für die ganze Lieferantenkette Verantwortung übernehmen. Es kann nicht sein, dass Betrüger die Drecksarbeit machen und der Verlag dann trotzdem versucht zu kassieren.

02-10-2020 um 11:21 Uhr


Hallo Frau ******, die PVZ ist lediglich beauftragter Dienstleister und somit zuständig für die Rechnungsstellung und Lieferung. Die Exclusiv Marketing betreibt keine Gewinnspiele zur Vermittlung von Abonnements. Der Gewinnspiel-Anbieter hat Ihnen vermutlich als Dankeschön für die Teilnahme an dessen Gewinnspiel ein Gratis-Schnupperabonnement in Aussicht gestellt welches Sie in Anspruch genommen haben. Selbstverständlich setzen wir voraus, dass der Anbieter auf alle Vertragsbestandteile und eine eventuell bestehende kostenpflichtige Folgeverpflichtung hinweist.

02-10-2020 um 12:37 Uhr


Von einem Gratis-Schnupper-Abonnement war nicht die Rede. Der Anbieter hat nur davon gesprochen, dass ich gewonnen hätte. Auf ein kostenpflichtiges Abo wurde ich niemals hingewiesen. Auf mein Recht zum Widerruf ebenfalls nicht. Mir wurde schlicht und einfach ein Abo untergeschoben. Motivation war wahrscheinlich eine entsprechend hohe Provision. Eine Auftragsbestätigung habe ich nie erhalten. So konnte ich auch nicht von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Sicherlich ist es Ihnen möglich heraus zu bekommen, wer denn der Anbieter genau war, um sich von solchen unseriösen, den Ruf schädigenden Individuen zu trennen.

02-10-2020 um 13:34 Uhr


Hallo Frau ******, selbstverständlich werden wir der Sache auf den Grund gehen. Sie erhalten in den nächsten Tagen noch die Rückmeldung der Verwaltungsfirma bezüglich der weiteren Vorgehensweise.

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