Unverhältnismäßige Kündigungsfrist

  • Beantwortet
  • 06 Okt 2020
  • #127945
  • 964
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein 6-monatiges Probeabo unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen (lt. AGB) zum Ablauf gekündigt.
Nun bestätigt man mir aber die Kündigung erst mit Ablauf eines weiteren Bezugsjahres. Das kann doch wohl nicht sein, dass bei einem Probe-Vertrag von 6 Monaten eine 3-monatige Kündigungsfrist besteht!
Ich bitte um Aufklärung. Vielen Dank.
MfG - ****** ******

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06-10-2020 um 21:33 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Exclusiv Marketing weitergeleitet. Mehr erfahren.

07-10-2020 um 08:19 Uhr


Sehr geehrte Frau Base, die Kündigungsfrist von 3Monate ist durchaus korrekt. Nachfolgendes wurde bereits vor Bestellabschluss an Sie kommuniziert:

"Laufzeit und Bedingungen: Der gewählte Empfänger oder Sie erhalten Ihren Wunschtitel zunächst für 6 Monate. Das Abo verlängert sich nach Ablauf der Erstverpflichtungszeit zum Abopreis von 208,00 € um ein weiteres Jahr, sofern es nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der im Angebot beschriebenen Mindestlaufzeit in Textform (per Briefpost, Fax oder E-Mail) gegenüber der Lieferfirma gekündigt wird."

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Exclusiv Marketing Team

07-10-2020 um 14:33 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,
nein, dass ist so nicht richtig! Es steht in Ihrem Schreiben vom 08.06.2020 lediglich" Nach Ablauf der Erstverpflichtungszeit wird Ihnen die Zeitschrift 'Gala' zu dem jeweils gültigen Heftpreis berechnet." - Ohne weitere Angabe eines Kündigungstermines!
In Ihren AGBs steht, dass unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen vor Ablauf der im Angebot beschriebenen Mindestlaufzeit gekündigt werden muss. - Ansonsten senden Sie mir bitte das von Ihnen zitierte Schreiben zu.
Ich bitte Sie nochmals, die Kündigung zu akzeptieren, die Lieferung einzustellen und widerrufe noch einmal jegliche Berechtigung zum Einzug von weiteren Bezugsgebühren!

Mit freundlichen Grüßen - ****** ******

07-10-2020 um 15:26 Uhr


Sehr geehrte Frau ******, anbei der Link zu dem von Ihnen am 06.06.2020 bestellen Angebot der Gala. https://zeitschriftenundco.presseshop.news/koop/?showdet=113 Zudem nachfolgend der Absatz aus der Liefervereinbarung: "Punkt 4. Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der Erstverpflichtungszeit um ein weiteres Jahr zum regulären Verlagspreis, sofern es nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten (bei 12 oder 6 monatiger Erstverpflichtungszeit) bzw. 6 Wochen (bei 3 monatiger Erstverpflichtungszeit) vor Ablauf der im Angebot beschriebenen Mindestlaufzeit in Textform (per Briefpost, Fax oder E-Mail) gegenüber der Lieferfirma gekündigt wird."

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Exclusiv Marketing Team

07-10-2020 um 17:42 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich nun erkennen muss, arbeiten Sie mit verschiedenen AGBs , die sich zwar überwiegend ähneln,
aber unter Punkt 4 tatsächlich unterschiedliche Varianten von Kündigungsfristen ausweisen. Mir liegt eine
AGB mit 6-wöchiger Frist vor. Das ist für einen Kunden unübersichtlich.
Ich war in Urlaub und mir war eine solange Kündigungsfrist nicht bewusst.
Da, wenn auch eine dreimonatige Kündigungsfrist besteht, diese nur einige Tage überschritten wurde,
bitte ich trotzdem von einer Belieferung für ein weiteres Jahr abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
****** ******

08-10-2020 um 08:53 Uhr


Sehr geehrte Frau ******, das Abonnement wird zum Ende der Erstverpflichtungszeit eingestellt. Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Exclusiv Marketing Team

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