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Reklamationen & Beschwerden (4)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Fair Fitness. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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Fair Fitness Coronazeit Beiträge

Guten Tag, ich hatte Anfang 2020 einen Vertrag bei FeirFitness in Neu Ulm gemacht. Kurz darauf kam die Pandemie und das Fitnessstudio musste schließen. Der Beitrag wurde abgebucht und ich habe es zurückgezogen. daraufhin habe ich auch 2 mal Sie angeschrieben, ohne eine Antwort. Kurze Zeit später wurde mir gekündigt, die Beitragssumme von 2 Jahren sollte ich nun auf einmal zahlen und die Sache wurde an ein Inkassoservice übergeben. Wie sie bestimmt wissen, gibt es genügend Gerichtsbeschlusse, die bestätigt haben, dass Die Fitnessstudios während dieser CoronaPause keinen Recht auf Abbuchung von Beiträgen haben. Ich bitte Sie über diese sache noch einmal zu schauen damit wir evtl. ein kompromiss finden.

Fair Fitness Sauna

ich habe mich vor ca einem Monat aufgrund der täglichen Saunazeiten angemeldet und zahle auch dafür nun kann ich nur noch 3 mal die Woche in die Saune für 3 stunden? das ist eine frechheit Ich zahle also für wenig fitness fläche 35€ und kann noch nicht mal in die Sauna gehen wann ich will

Fair Fitness Keine Klima in Donauwörth

In Donauwörth Fair Fitness gibt es keine Klima wir zahlen zur Zeit umsonst zweite Stock man kann kaum noch atmen drin entweder Klima rein bauen oder im Sommer die Beiträge Stilllegen .Seit zwei Monaten kann ich nicht trainieren es ist wirklich schade weil eben kein Klima gibt

Fair Fitness Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge für Zeiträume der Schließung in 2020

Es bestand ein Mitgliedsvertrag mit der Fair Fitness GmbH zur Nutzung der Fitnessangebote in den Studios der Kette. Diesen kündigte ich im Dezember 2020 außerordentlich. Mir wurde das Vertragsende zum 31.12.2020 bestätigt. Ich erbat mehrfach die Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge für Zeiten, in denen das Studio in Weiden i.d.Oberpfalz coronabedingt geschlossen war. Hierzu schickte ich mehrere E-Mails an die Studioleitung in Weiden und die Verwaltungszentrale in Schwäbisch-Hall. Es folgte ein Einschreiben an die Verwaltungszentrale. Bislang habe ich keine Erstattung oder Gegenleistung erhalten. Der Anspruch hierfür ergibt sich jedoch zweifelsfrei aus §§346 Abs.1, 326 Abs.1 u. 4, 275 Abs.1 BGB. Folgende Beiträge fordere ich daher zurück: - anteilig März 2020,ab 17.03.2020: 34,90€ : 31 Tage x 15 Tage = 16,89€ - April 2020: 34,90€ - Mai 2020: 34,90€ - anteilig Juni 2020, bis 08.06.2020: 34,90€ : 30 Tage x 7 Tage = 8,14€ - November 2020: 34,90€ - Dezember 2020: 34,90€ Ebenfalls zu akzeptieren wäre ein Gutschein gemäß Art. 240 §5 EGBGB, insofern dieser allen gesetzlichen Anforderungen vollständig entspricht und somit nach dem 31.12.2021 ebenfalls die Auszahlung verlangt werden kann.

n.d.

Zufriedenheitsindex

Total Reklamationen 4

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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