Ffp2 Zeang

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  • 09 Apr 2021
  • #217012
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Sehr geehrte Damen und Herren,

beim heutigen Besuch ihrer Zweigstelle im OEU Münchnen, wurden meine Tochter und ich genötigt, eine FF2 Maske zu tragen. Obwohl wir beide aus gesundheitlichen Gründen eine grundsätzlich Befreiung der Maskenpflicht nachweisen können und trotzdem mit OP Maken erschienen sind, konnten wir unseren Termin nur unter Zwang zur FF2 Makke wahrzunehmen. Der Filialleiter Herr Klinsgseis beruft sich dabei auf Vorgaben ihrer Firmenleitung. Bei meiner Recherche konnte ich aber keine derartig Anweisungen finden. Laut ihren Angaben sind OPMasken durchaus ausreichend. Meine Tochter ( mit Behindertenstatus) leider seit dem Besuch ( hat schon währenddessen angefangen ) massiv unter genau den Folgen der FFP2 Maske.
Meine Frage lautet:
1. Was sind ihre Veröffentlichungen wert?
2. Da wir einen Folgertermin nächste Woche vereinbart haben, wie genau lauten ihre Vorgaben? Und wenn eine FFP2 Maskenpflicht obligatorisch ist, warum veröffentlichen Sie diese nicht?
3. Wer übernimmt die Haftung für gesundheitliche Schäden Ihrer normalerweise gesunden Kunden?
Ist die Gleichstellungsgesetz von Behinderten in ihren Filialen ungültig?
Soll ich mir einen anderen Optiker suchen?
Ich behalte mir vor, ihre Antwort zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
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09-04-2021 um 21:28 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Fielmann weitergeleitet. Mehr erfahren.

09-04-2021 um 21:28 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Fielmann weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-05-2021 um 05:46 Uhr


Problem behoben

8 / 10

Kundenservice Note

JA

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3
Fielmann
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