In Ihrem Schreiben vom 02.11.2020 behaupteten Sie, die Vertragslaufzeit würde sich um die Zeit der Schließung Ihres Fitnessstudios verlängern.
Der Corona-Lockdown hatte keinen Einfluss auf die Vertragslaufzeit. Es entfielen lediglich aufgrund des Gesetzes (§§ 275 Abs. 1, 326 Abs. 1 BGB) für die Zeit der Schließung die gegenseitigen Leistungspflichten.
Eine Verlängerung wäre nur aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung möglich gewesen.
Eine solche Vereinbarung haben wir aber nicht getroffen. Der Vertrag hat sich folglich nicht verlängert. Ich fordere Sie daher auf, mir gegenüber zu bestätigen, dass mein Vertrag fristgerecht zum 07.02.2021 endet und das Kostenlose-Ausgleichspaket am 08.02.2021 beginnt und am 24.04.2021 endet welches ich für den 1. Lockdown erhalten habe.
Bestätigen Sie mir meinen zuvor bestätigten Fristgerechten Kündigungstermin!
Teilen
18-11-2020 um 21:12 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Fitness Express Clubs weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
14-12-2020 um 11:29 Uhr
Problem ungelöst
1 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Leider erfolgt keine Einigung oder Einsicht des Betreibers, die Kommunikation ist schleppend und nicht sehr verbraucherorientiert - Schade das man hierbei vermutlich nur mit einem Rechtsbeistand Klarheit schaffen kann...
Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.