Nach Aufruf der Web-Darstellung vom FEK erstaunt mich ein Cookie Banner,
schlechter als von einem mittelmäßigen Internet Shop mit einem Button: „OK“
und einem Link: „Mehr erfahren“, insofern nicht EU-konform. Siehe Bild:1 auf:
http://www.pc-wedel.de/archiv/Nichts_aber_davon_ganz_viel_bei_FEK.pdf
Das Urteil des EUG von 2019 und das finale Urteil des BGH vom Mai 2020
wegen aktive Einwilligung des Seiten Nutzers schreiben „Ja“ UND „Nein“,
wie auch immer, vor und nicht das alleinige „OK“.
Der unverbindliche Link stellt sich als die vorgegebene Datenschutzerklärung
heraus. Darin u. A. Die rechtmäßige Zusicherung einer Kopie des AVV.
Nach dem Antrag auf auf begründete Zusendung geschieht erstaunliches:
Ohne einem Kommentar wird meine eMail Adresse gesperrt (blacklisted)
entsprechend Bild: 2a bis 2c vom FEK.
Forderung: Eine Kopie des AVV, wie nach Bild:1 im Datenschutz vom FEK
zugesagt.
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05-09-2021 um 13:50 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Friedrich-Ebert-Krankenhaus weitergeleitet. Mehr erfahren.
05-10-2021 um 17:07 Uhr
Die Beschwerde wurde per Brief an Friedrich-Ebert-Krankenhaus weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort des Verbrauchers
20-10-2021 um 11:11 Uhr
Nach DSGVO ist der Verantwortliche für den ausgewisenen Datenschutz verpflichtet
dem Antragsteller zu informieren! Siehe die Grundsätze des Datenschutz
nach EuRecht!
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