- Lieferung vom 31.05.22 mit beschädigten Inhalt
- Schadensmeldung wurde am 01.06.22 per Mail eingereicht (Formular + Anhang -> Gesamtgröße der Dateien laut Gmail: 1394 KB )
- Am gleichen Tag zirka. 10 Minuten später wurde mir der Eingang der Schadensmeldung bestätigt.
- Auf Nachfrage bei der Fa. Hermes durch den Versender wurde mir am19.07.2022 mittgeteilt, dass ich die Schadensmeldung erneut einreichen soll. Grund: Die Anhänge seien zu groß gewesen (Richtlinie < 3000 KB).
- Obwohl dies nicht zutrifft (Anhänge waren < 3000 KB, s. oben) wurde die Schadensmeldung am 23.07. erneut eingereicht.
- Die Haftungsübernahme wurde am 22.08. von Hermes abgelehnt mit der folgenden Begründung: Sie haben den Schaden außerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen gemeldet.
- Es wurde von mir Einspruch eingelegt und in diesem Zusammenhang auch nochmal die Einreichungsmail von mir sowie die Eingangsbestätigung vom 01. Juni 2022 als Beweis dem Ansprechpartner von Hermes zur Verfügung gestellt.
- Der Schaden wurde daraufhin am 23.08. erneut abgelehnt. Grund: Ihre E-Mail vom 01.06.2022 liegt uns nicht vor und ist nicht eingegangen.
Da dies nicht der Realität entspricht bin ich von dem Ergebnis enttäuscht. In diesem Zusammenhang frage ich mich zudem warum ich das Dokument erneut einreichen sollte. Die Logik erschließt sich mir nicht. Bei E-Mails reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn eine E-Mail in der Mailbox des Empfängers oder der des Providers abrufbar gespeichert wird. Dies ist bei mir der Fall. Die von Hermes erhaltene Eingangsbestätigung ist in meinem Posteingang (Gmail) abrufbar.
Aufgrund der vorliegenden Sachlage suche ich einen direkten Kontakt zu der Firma Hermes mit der Bitte um Klärung.
Antwort von Christian
23-08-2022 um 21:25
Unter vertrauliche Informationen wurde soeben noch die Emailadresse hinzugefügt mit die Schadensmeldung versendet und die Eingangsbestätigung empfangen wurde.
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