Tatbestand der Unterschlagung (§246StGB) durch Hermes

  • Gelöst
  • 14 Aug 2019
  • #11745

Nachdem der Hermeskurier das Landratsamt nicht gefunden hat landete meine Sendung im Hermes Nirwana-Leipzig. Trotz mehrfacher Zusicherungen des Kundendienstes und anderer Hermes Dienste bleibt meine Sendung im Nirwana. Auch der Wunsch das ich meine Sendung abhole, wurde mir verweigert. Die Sendung wird nicht bewegt und wird nicht rausgegeben. Ohne ersichtlichen Grund. Auf diese Art kann und darf ein Unternehmen mit fremden Eigentum nicht umgehen. Das führt zum Tatbestand der Unterschlagung.
Werde das Unternehmes demnächst bei Polizei anzeigen.

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14-08-2019 um 20:18


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns Leid, dass Ihre Sendung nicht zugestellt wurde.

Ihre Sendung ist derzeit auf dem Rückweg zum Versender. Wenden Sie sich daher bitte auch an diesen, um weitere Schritte zu vereinbaren.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

15-08-2019 um 07:58


Okay, dann muss ich leider heute zur Polizei Anzeige erstatten.
Die wahre Qualität und Stärke eines Unternehmens erkennt man dann wenn etwas schief geht. Es ist nicht schlimm wenn ein Hermeskurier das Landratsamt nicht findet, aber dann den Kunden im Regen stehen lassen, die herrausgabe der Sendung verweigern, den Kunden zur Anzeige zwingen, ist dann schon ein Art wie man nicht mit Kunden oder Mitmenschen umgeht, AGBs hin oder her.
Werde alle Händler die mit Hermes versenden nun vorsorglich vermeiden. Somit verliert nicht nur Hermes ein Kunden, sondern der Onlinehändler.

Endgültige Bewertung des Verbrauchers

20-09-2019 um 11:09


Problem gelöst

3 / 10

Kundenservice-Bewertung

Nein

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Eine Aussage vom Kundendienst sollte zur realität passen.

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