Versandkosten durch behördliche Anordnung nicht erstattet

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  • 27 Mär 2020
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Ich habe am Montag den 23.03.2020 drei Pakete an unterschiedliche Empfänger nach München geschickt. Mir wurde jeweils ein Paketshop vorgeschlagen, den ich auch gewählt habe. Bei einem ist es auch abholbereit. Bei zwei Paketen ist es im Münchener Verteilzentrum. Auf Nachfrage hieß es, dass das Paket zurückgeschickt wird, da der Paketshop zu hat. Und ich würde auf den Kosten wegen behördlicher Anordnung sitzen bleiben.
Zum einen wird auf der Webseite geschrieben, dass geschlossene Shops nicht mehr ausgewählt werden können. Darauf hatte ich mich verlassen.
Ich hatte darum gebeten, dass in so einem Fall die Pakete ausnahmsweise an die Hausadressen geschickt werden, aber das wäre nicht möglich, weil sie auf dem Rückweg sind, obwohl sich der Status seit 2 Tagen nicht geändert hat und im Verteilzentrum München Nord liegen.
Wenn Sie mir in keinster Weise entgegenkommen und sich auf § 275 BGB berufen (behördliche Anordnung), darf ich auch mein Geld nach § 326 BGB zurückverlangen. Hier betrifft es zwei Pakete á 4,40 Euro (gesamt 8,80 Euro). Ein Gutschein wurde auch bereits abgelehnt, obwohl ich gesagt habe, dass ich die Pakete dann sowieso nochmal losschicken muss.

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27-03-2020 um 19:30 Uhr

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03-04-2020 um 17:19 Uhr


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