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1 Reklamation

Höffner - Kaufvertrag HÖ-4951402-C; Boxspringbett

  • Gelöst
  • 26 Mä 2018
  • #2818
  • 42

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang letzten Jahres haben wir bei Ihnen unter dem oben genannten Kaufvertrag unter anderem auch ein Boxspringbett gekauft. Leider erwies sich das Bett nach jetzt fast einem Jahr Benutzung als total ungeeignet für mich heraus. Ich leide seit einigen Monaten an starken Rücken-und Nackenschmerzen. Dadurch habe ich des Öfteren ganztägigen Schwindel und war sogar öfters beeinträchtigt. Anfänglich hatte ich mein Kissen in Verdacht und habe in den letzten Monaten 6 verschiedene Kissen ausprobiert. Irgendwann ist mir aufgefallen, dass es nicht am Kissen liegen kann sondern an der Matratze. Danach habe ich mich drei Wochen intensiv mit der Thematik befasst und im Internet recherchiert. Zudem bin ich zu zwei Fachhändlern in München gegangen und alle haben mir bestätigt, dass meine Matratze mit Härtegrad H3 viel zu hart für mich ist. Die Händler haben mir bestätigt, dass ein Härtegrad anhand des Körpergewichts UND VORALLEM auch an der Körpergröße ausgesucht wird. Die damalige Aussage Ihrer Mitarbeiterin war, dass die Matratze nur anhand des Körpergewichts ausgesucht wird. Nachdem ich jetzt ein bisschen Hintergrundwissen habe, ist diese Aussage für mich als Laie sogar als völliger Quatsch ersichtlich. Ich finde das absolut unverschämt, nicht zu 100% geschulte Mitarbeiter an so einem sensiblem (orthopädischen Produkt) Thema wie Matratzen loszulassen, schließlich steht hier die Gesundheit Ihrer Kunden aufs Spiel. Schlussendlich musste ich mir vor zwei Wochen für einige hunderte Euros zwei neue Matratzen in H2 kaufen.

Jetzt würde ich Sie bitten mir einen Vorschlag zu machen, wie Sie meinen hier eine Wiedergutmachung zu leisten, da ich ernsthaft am überlegen bin, den Sachverhalt meinem Anwalt zu übergeben.
Einst steht fest, sollte sich Höffner hier nicht kulant zeigen, werde ich wieder ausnahmslos in Parsdorf meine Beschaffungen tätigen. In der Hinsicht wurde ich dort noch nie so schlecht beraten.

***** *****

12-04-2018 um 08:23


Sehr geehrter Herr *****,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut mir sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beanstandung haben.
Ihr Anliegen habe ich an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Ein Mitarbeiter wird sich dazu mit Ihnen in Verbindung setzen.

Liebe Grüße
Christin vom Höffner Team

25-04-2018 um 13:06


Problem gelöst

8 / 10

Kundendienstbewertung

Nein

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Reklamation wurde zügig und professionell abgewickelt.
Wir konnten uns eine Art Vergkeich einigen. Das alte Bett nimmt Höffner zurück und ich konnte mir ein neues aussuchen.

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