Bei Lieferung der Couch übermäßige Faltenbildung reklamiert - Gutachter von Höffner bestätigt uns gegenüber das die Reklamation gerechtfertigt ist, macht Fotos und erklärt uns ganz genau wie die übermäßige Faltenbildung vermutlich zustande kam und wie Abhilfe geschaffen werden kann durch Unterpolstern und wenn das nicht funktioniert die komplette Couch zurück gegeben werden kann !
Höffner schreibt aber : kein Reklamationsgrund !? Auch auf dreimalige Nachfrage immer die gleiche Antwort: kein Reklamationsgrund.
Da Höffner es wohl nicht nötig hat eine gütliche Einigung anzustreben, bleibt nun nur noch der Klageweg.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, sehe ich dem Verfahren entspannt entgegen, zumal der Gutachter - von Höffner beauftragt !!! - der den Reklamationsgrund als gerechtfertigt bezeichnet hat, als Zeuge geladen wird !
Antwort von Höffner
12-11-2018 um 08:15
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank, dass Sie uns auf diesem Weg geschrieben haben. Es tut uns sehr leid, dass Sie mit der bestellten Couch nicht zufrieden sind. Ihr Anliegen leiten wir gerne an die zuständigen Stellen weiter.
Liebe Grüße
Christin vom Höffner Team
Endgültige Einschätzung von Christoph
25-11-2018 um 19:27
Problem nicht gelöst
5 / 10
KundendienstbewertungJa
Würden Sie es empfehlen?Nach mehrmals abgelehnten Reklamationen nun doch nach Veröffentlichung auf „reklamieren 24.de“ erneute Prüfung der Reklamation - warte also ab, ob die Reklamation endlich anerkannt und eine gütliche Einigung erfolgt - wenn nicht wird dank Rechtsschutzversicherung auf Rücknahme der Couch, bzw. Aufpolsterung oder evtl. geltlichen Schadenersatz geklagt.
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