Schärfe nicht so wie zugesichert

  • Ungelöst
  • 20 Okt 2022
  • #430534
  • 133
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 24. Juni 2022 ein Huusk-Messer bestellt und bisher sehr wenig genutzt. Die zugesicherte Eigenschaft Schärfe konnte ich am 28. September 2022 nicht mehr feststellen. Ich habe eine Rinderbeinscheibe zubereitet. Damit sich das Fleisch beim Anbraten nicht wellt, muss der Fettrand vor dem Bratvorgang eingeschnitten werden. Das ist wegen der fehlenden Schärfe nicht gelungen. Auch ein Versuch, zumindest den Fettrand mit dem Messer zu entfernen, ist fehlgeschlagen. In Ihren Werbevideos geht alles einwandfrei. Ist für den Absatz des Produktes sehr hilfreich, nutzt mir allerdings überhaupt nicht. Sogar bei Tomaten gleitet das Messer nicht hindurch, sodass ein gewisser Druck ausgeübt werden muss.
Was soll ich mit so einem Messer?
Wegen der nicht vorhandenen zugesicherten Eigenschaft der Ware reklamiere ich diese und fordere die Erstattung des Kaufbetrages in Höhe von 39,90 €.

Für einen Händler, der in Deutschland tätig ist, sollte auch das BGB gelten.

Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB).

Mit freundlichem Gruß

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20-10-2022 um 12:37 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Huusk weitergeleitet. Mehr erfahren.

20-10-2022 um 17:09 Uhr


Hallo ******,

Zunächst möchten wir uns für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Es tut uns sehr leid zu hören, dass Sie Probleme mit Ihrer haben. Da ab dem Lieferdatum Ihrer Bestellung bereits 30 Tage vergangen sind, können wir die Rücksendung gemäß unseren Richtlinien leider nicht mehr akzeptieren.

Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und danken für Ihr Verständnis. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie weitere Bedenken haben.

Ich wünsche ihnen einen wunderbaren Tag!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

13-11-2022 um 13:21 Uhr


Problem ungelöst

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Man geht nicht auf das Problem Reklamation wegen Nichtvorhandensein zugesicherter Produkteigenschaften und damit § 439 BGB ein und verweist auf eine interne Regelung von 30 Tagen. Die zweijährige Gewährleistungsfrist wird ausgeschlossen.

3
Huusk
Zufriedenheitsindex: 67.6/100

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