Vertragsstrafe

  • Ungelöst
  • 27 Sep 2021
  • #294319
  • 215
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am Mittwoch, dem 22. September, um 14.35 h bekam ich an der U-Bahnstation Volksdorf eine Zahlungsaufforderung über 40 €, weil ich auf dem offenen Bahnsteig keine Maske trug. Ich hielt meine Maske schon in der Hand, hatte sie aber noch nicht aufgesetzt. Ich wollte mich dem Maske-Tragen nicht verweigern, sondern war einfach etwas spät dran. Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für andere, denn ich bin geimpft, stand abseits, und der Bahnsteig ist durchlüftet. Der Kontrolleur hat zuerst meine Fahrkarte und den Personalausweis kontrolliert, dann ohne Vorwarnung oder Nachfrage die Zahlungsaufforderung geschrieben. Er verwies auf die Beförderungsbedingungen des HVV, die ich mit dem Kauf einer Fahrkarte automatisch zu akzeptieren habe. Ich halte diese Strafzahlung für sehr unverhältnismäßig, und sie betrifft mich als Rentnerin sehr. Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

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27-09-2021 um 23:56 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an HVV weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

25-10-2021 um 09:02 Uhr


Problem ungelöst

5 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

zumindest haben sie mir differenziert auf meine Beschwerde geantwortet.

2
HVV
Zufriedenheitsindex: 39.9/100

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