Anmahnung wegen eines Zahlungsrückstandes sowie Anforderung von Gutschrift der Verhinderungspflege

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  • 10 Jun 2020
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. April 2020 erhielt ich ein Anschreiben betreffs eines Zahlungsrückstandes mit gleichzeitiger Mahnungsgebühr über 5 €. Der Zahlungsrückstand belief sich gesamt auf somit auf 45€. Fristsetzung zur Begleichung des säumigen Betrages wurde auf eine Woche festgesetzt. Der Rückstand/Leistungsforderung resultierte sich aus der Zeit 25.08.2019 - 07.04.2019. Nach mehrfachen Schreiben und Telefonaten zum Sachverhalt ergab sich, daß der strittige Betrag sich aus einer Forderung für Rettungswagenzuzahlung in Höhe von 10 € am 07.04.2019 und einer Krankenhausbehandlungszuzahlung in Höhe von 30 € vom 28.08.2018 ergab. Meine Recherchen ergaben, daß die 10 € Zuzahlung für Krankentransport von mir übersehen waren und per Überweisung sofort erledigt wurden. Desweiteren wurde von mir festgestellt und per Kontoauszug bestätigt, daß die strittigen 30 € sehr wohl am 31.08.2018 überwiesen worden waren. Dies alles wurde mit erheblichem Aufwand (Telefon und Schreiben) mit Datum vom 14.05.2020 von mir erledigt. Bis heute ist keinerlei Erledigungsbestätigung oder ein "Dankeschön" von Seiten der Sachbearbeiterin Frau ****** ****** eingegangen. Dies würde sich im Sinne des "Kundenservice" und des normale Anstandes durchaus als positiv darstellen.
Ein weiteres Ärgernis stellt die späte Erledigung des geltend gemachten Verhinderungspflegegeldes dar. Es kann nicht sein, daß nun schon zum widerholten mal telefonisch darauf hingewiesen werden muß,, daß noch keine Gutschrift erfolgt ist. Der Antrag wird pünktlich bei der Zweigstelle in Radolfzell abgegeben in diesem Fall am 01.06.2020 in den Briefkasten zur Weiterbeförderung mittels Hauspost an die Sachbearbeitende Stelle. Da ich bei der Pflege immer in Vorleistung treten muß und somit abhängig bin, wäre es notwendig und erforderlich diesbezüglich Korrektheit zu waren.

Mit freundlichem Gruß
****** ******

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10-06-2020 um 17:23 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an IKK classic weitergeleitet. Mehr erfahren.

10-06-2020 um 17:23 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an IKK classic weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

04-07-2020 um 22:51 Uhr


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