CE
1 Reklamation

Intimissimi - Vier Zentimeter langer Riss in kaum getragener Seidenshorts

  • 24 Aug 2018
  • #4559
  • 55

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich melde mich bei Ihnen bezüglich einer nicht akzeptierten Reklamation Ihrer Ware.


Am gestrigen Dienstag, den 07.08.2018 gab es einen recht ärgerlichen Zwischenfall in der Hamburger Intimissimi Filiale an der Spitalerstraße 8b.

Ich habe im Dezember 2016 eine Seidenshorts der Farbe "Forest" für 29,90 Euro bei Ihnen erworben.

Die Shorts hatte ich bis gestern dreimal zu Hause als Nachtwäsche getragen, bevor mir bei der Handwäsche im Waschbecken auffiel, dass die Hose einen ca. vier Zentimeter langen Riss an der linken Seitennaht aufwies.


Daraufhin ging ich vor zwei Wochen in Ihre Hamburger Filiale an der Spitalerstraße, um die Ware zu reklamieren. Die Dame teilte mir mit, dass die Hose in der Farbe "Forest" bereits reduziert sei und sie mir ohne Kassenbon nur den Sale-Preis erstatten könne. Da die Preisdifferenz zwischen 15,00 Euro und 29,90 Euro doch recht üppig war, verblieben wir so, dass ich noch mal versuchte, den Kassenzettel ausfindig zu machen, was leider ohne Erfolg blieb.

Deswegen begab ich mich gestern ein zweites Mal in die Filiale, um mir für die Shorts zumindest den Sale-Preis erstatten zu lassen.

Die Verkäuferin, die mich insgesamt eine halbe Stunde auf Feedback warten ließ, teilte mir zuerst mit, dass sie zu einer Reklamation nicht befugt sei und mit ihrer Chefin telefonieren müsse. Nach weiteren zehn Minuten hieß es, dass mir auch der reduzierte Preis nicht bar ausgezahlt werden könne, sondern nur in Form eines Gutscheins ausgegeben werden könne.


Als ich sie auf mein Verbraucherrecht verwies, nun vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen, erklärte sie mir, dass dies so nicht ginge und "beschuldigte" mich noch, die Shorts zu klein gekauft oder falsch gewaschen zu haben. Da mir diese Hose in Größe "S" schon fast herunterrutschte, da ich normalerweise eine 32/34 als Konfektionsgröße trage, somit keine Reibung beim Schlafen hätte entstehen können und ich sie lediglich per Hand gewaschen hatte, hielt ich diese Anschuldigungen für geradezu anmaßend und unprofessionell einem Kunden gegenüber.

Weder konnte sie mir eine Reparatur in Form einer Nachbesserung anbieten, noch eine Nacherfüllung, da die Shorts in der Farbe nicht mehr verfügbar war.

Da der Kauf in die zweijährige, gesetztliche Gewährleistungspflicht fällt, mache ich hiermit von meinen Recht Gebrauch und fordere eine Rückabwicklung des Kaufvertrags mit einer Auszahlung/Überweisung des offenen Betrags bis zum 31.08.2018 an.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



Ich hoffe, wir können dieses Missverständnis schnell aus der Welt schaffen und zu einer zügigen Klärung gelangen.


Über ein schnelles Feedback freue ich mich.



Beste Grüße

0

Teilen

Intimissimi
Zufriedenheitsindex: n.d.

"n.d." (nicht definiert) bedeutet, dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, um einen Zufriedenheitsindex zu berechnen.

Probleme mit Intimissimi?

Beschwerde einreichen!