Rechtswidriges Verhalten

  • 06 Aug 2020
  • #98143
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Die sog. ‚Bearbeitungsgebühr‘ ist nicht zulässig (vgl. BGH I ZR 220/14).
Gem. Art 8 EG VO 261/2004 muss innerhalb von 7 Tage erstattet werden. (8-12 Wochen Wartezeit Verstößen gegen geltendes Recht).
Wenn über einen Vermittler (z.B. Opodo gebucht wurde), muss Involatus auch die Vermittlergebühr erstatten (vgl. EuGH C601/17).
Wenn über einen Vermittler (z.B. Opodo) gebucht wurde, ist es nicht zulässig, dass Involatus an den Vermittler überweist, sondern muss direkt an den Fluggast erstatten (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2019 - Az.: 55C 228 C 224/18).

Daher hilft nur, einen Anwalt einzuschalten und Klage einzureichen.

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06-08-2020 um 09:57 Uhr

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Involatus
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