Ich habe einen iRobot gekauft, der von Anfang an fehlerhaft war. Bereits nach kurzer Zeit musste ich ihn zur Reparatur einschicken – leider kam er mit demselben Fehler zurück. Der Mangel wurde also nicht behoben.
Als ich dann von meinem gesetzlichen Rücktrittsrecht (§§ 437, 440 BGB) Gebrauch machen wollte, verweigerte der Hersteller die Rücknahme mit dem Hinweis auf die abgelaufene 30-Tage-Rückgabefrist. Dabei handelt es sich hierbei nicht um ein freiwilliges Rückgaberecht, sondern um gesetzliche Gewährleistungsansprüche, die völlig unabhängig von einer 30-Tage-Frist gelten.
Ich empfinde dieses Verhalten als kundenunfreundlich, irreführend und inakzeptabel. Ich habe nun eine letzte Frist gesetzt und werde – sollte keine Rückabwicklung erfolgen – rechtliche Schritte einleiten. So geht man mit zahlenden Kunden nicht um.
Ich kann nur jedem raten, sich genau zu überlegen, ob man bei iRobot kaufen möchte. Im Reklamationsfall wird man allein gelassen.
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