Ablauf Gutschein während Corona

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  • 13 Mai 2022
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Leider kann ich den negativen Erfahrungen von Melanie nur zustimmen, bzw. bei mir lief es deutlich schlechter. Aufgrund von Coronaerkrankungen in der eigenen Familie und der ständigen Lockdowns haben wir den Gutschein für die Area47 aus den Augen verloren; d.h. wir sind als langjährige Kunden fest von Kulanzansprüchen seitens Jochen Schweizer ausgegangen. Außerdem konnte man monatelang nicht einmal über die Grenze fahren ohne wochenlange Quarantäne auf sich zu nehmen.
Leider ist nun der Gutschein seit 4 Monaten abgelaufen und Fa. Schweizer schreibt mir zurück, dass es bis 31.03.22 Kulanz gegeben hätte, also ganze 3 Monate. In dieser Zeit kümmert sich leider keiner um sommerliche Outdoor-Aktivitäten. Schließlich ist alles seit Jahren bezahlt, quasi als Vorleistung. Jedoch scheint das ein Geschäftsmodell zu sein, auf nicht eingelösten, abgelaufenen Gutscheinen zu bauen.
Ich kann nur sagen: nie wieder !

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13-05-2022 um 17:29 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.

16-05-2022 um 13:56 Uhr


Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihr Feedback. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit an die gesetzliche Verjährungsfrist. Die erschwerte Einlösung bezüglich Corona ist uns durchaus bewusst. Daher haben wir auch jedem Kunden, der sich in den ersten drei Monaten 2022 mit einem 2021 abgelaufenen Gutschein bei uns gemeldet hat, eine Verlängerung angeboten, um dies zu kompensieren. Da dieser Zeitraum jedoch bereits überschritten wurde, kann Ihr Gutschein leider nicht mehr verwendet werden. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Jochen Schweizer
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