Coronabedingte Nichteinlösung eines Gutscheines (Ablauflaufdatum leider überschritten)

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  • 24 Mai 2022
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Meinen Gutschein für einen Glasbläserkurs konnte ich wegen der coronabedingten Einschränkungen leider nicht einlösen, da ich als Schwerbehinderter zur besonders - durch Corona gefährdeten - vulnerablen Gruppe der Bevölkerung zähle. Als ich nun die Gültigkeitsdauer des Gutscheins verlängern wollte, wurde ich beim Telefonat mit der Geschäftsstelle nur kurz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert und diesbezüglich sofort abgewiesen. Nun zähle ich in meinem besonderen Fall auf Ihre Kulanz und Ihr Entgegenkommen!
Mit freundlichen Grüßen
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24-05-2022 um 17:28 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.

25-05-2022 um 12:28 Uhr


Hallo ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Sie innerhalb der Gültigkeit Ihren Gutschein nicht einlösen konnten. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit an die gesetzliche Verjährungsfrist. Dennoch ist uns die erschwerte Einlösung bezüglich Corona durchaus bewusst. Daher haben wir auch jedem Kunden, der sich in den ersten drei Monaten 2022 mit einem 2021 abgelaufenen Gutschein bei uns gemeldet hat, eine Verlängerung angeboten, um dies zu kompensieren. Dieser Kulanzzeitraum ist inzwischen abgelaufen. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Jochen Schweizer
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