Gutschein abgelaufen

  • Ungelöst
  • 08 Apr 2022
  • #367775
  • 3.267
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Hallo liebes Team,

ich habe von meinem Mann einen Gutschein geschenkt bekommen. Im Oktober '21 habe ich mit einer Dame in eurem Callcenter gesprochen um zu zu erfahren wie in der aktuellen Situation die Regelung sei, da der Gutschein im Dezember abläuft. Ich sagt ihr auch um welche Art von Gutschein es sich handelt. Die Dame sagte mir, das sei kein Problem, da wir ja in einer Pandemie seien und sich die Gutscheine automatisch verlängern, dass heiß das Ablaufdatum verschiebt sich nach hinten. Dabei haben wir es dann erst einmal belassen. Gestern habe ich noch einmal mit einem Mitarbeiter gesprochen, der mir sagt das mein Gutschein, seit vier Monaten abgelaufen sei und man da nichts machen könne. Verständlicherweise war ich total geschockt, da dieser Gutschein immerhin einen Wert von 250 € hat. Da ich mich im angemessenen Zeitraum um eine Verlängerung des Gutscheines bemüht habe und nun nicht, aufgrund einer Falschen Aussagt ihrer Mitarbeiterin, auf das Geschenk meines Mannes verzichten möchte, bitte ich Sie den Sachverhalt zu klären und mir meinen Gutschein zu verlängern.
Da ich bisher nur gute Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gemacht habe, hoffe ich auf ein positives Feedback.

Mit freundlichem Gruß
****** ******

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08-04-2022 um 00:04 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.

08-04-2022 um 10:53 Uhr


Liebe ******, vielen Dank für Ihr Feedback. Unsere Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, die inzwischen abgelaufen ist. Die erschwerte Einlösung bezüglich Corona ist uns durchaus bewusst. Daher haben wir auch jedem Kunden,
der sich in den ersten drei Monaten 2022 mit einem 2021 abgelaufenen Gutschein bei uns gemeldet hat, eine Verlängerung angeboten, um dies zu kompensieren.
Die Kulanzfrist ist nun jedoch abgelaufen und wir bitten um Verständnis, dass kein weiteres Entgegenkommen möglich ist. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

08-04-2022 um 11:37 Uhr


Guten Tag,

haben sie meinen Brief richtig gelesen?
Wenn Ihre Mitarbeiterin mir nicht eine falsche Information gegeben hätte, dann wäre jetzt mein Gutschein, in Höhe von 250 €, NICHT abgelaufen.
Vielleicht sollten Sie etwas Geld, in die Hand nehmen und geschultes Personal an Ihre Hotline setzen.
Wie ich hier ja vermehrt lesen konnte, bin ich nicht die einzige, die dieses Problem hat. Bei einigen meiner Vorschreiber konnte das Problem kulanterweise gelöst werden, obwohl auch da der Gutschein mehrere Monate abgelaufen war.
In einer Pandemie, sollte man doch von einem Unternehmen, wie Jochen Schweizer, erwarten dass in diesen Situationen anders mit den Kunden verfahren wird. Ich kenne kein anderes Unternehmen, welches so agiert wie das Ihre.
Wie ich gelesen haben, sind es hunderte von Kunden die nun auf den Kosten sitzen bleiben, heißt... Sie sind in der Tat, wahrscheinlich das einzige Unternehmen, welches in der Pandemie einen richtigen Reibach gemacht hat. Na dann.... Herzlichen Glückwunsch!
Für mich nie wieder Jochen Schweitzer! ! ! ! ! ! !
BTW... das wäre eine sehr gute Werbung für Instagram, Tiktok und Co.
Ich hoffe dass war es Ihnen Wert!

08-04-2022 um 16:02 Uhr


Liebe ******, es tut mir leid, wenn Sie von unserer Nachricht enttäuscht sind. Die Verjährung dient dem Zweck, einen Geschäftsvorgang endgültig abschließen zu können. Die Regelverjährungsfrist von drei Jahren ist der gesetzlich normierte Zeitraum hierfür. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

02-05-2022 um 12:19 Uhr


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