Gutschein durch falsche Information abgelaufen

  • Ungelöst
  • 09 Apr 2021
  • #217031
  • 371
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Hallo.
Ich habe einen Gutschein, von ihrem Anbieter, geschenkt bekommen für einen Fallschirmsprung.
2018 wurde ich schwanger und wollte meinem Mann einen Wellnessurlaub schenken, und habe somit den Fallschirmsprung absagen müssen , habe etwas Geld drauf gelegt und hab ihn diesen Gutschein geschenkt.
Seid letztes Jahr hat es sich leider nie ergeben den Gutschein einzulösen ( Grund coronavirus )
Als ich gestern bei ihnen angerufen hatte, hieß es zu mir das der Gutschein schon abgelaufen sei, da es sich nach dem Datum für den Fallschirmsprung richte.
Davon wurde mir aber kein Wort erwähnt als ich was drauf gezahlt habe und diesen wellnessurlaub gekauft habe.Ihr Mitarbeiter sagte mir das sich der Gutschein verlängern würde ,weil ich ja auch Geld drauf bezahlt habe ,ich meine wüsste ich das ,dann würde ich doch nicht noch extra drauf zahlen damit der Gutschein abläuft .Es ist ja auch nicht meine Schuld wenn ihr Mitarbeiter mir falsche Information gibt ,ich bitte deswegen mir den Gutschein zu verlängern oder umzutauschen damit wir was damit unternehmen können .vielen Dank im Voraus Frau ****** ******

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09-04-2021 um 21:57 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.

12-04-2021 um 07:38 Uhr


Guten Tag Frau ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern geben wir Ihnen zu Ihrem Anliegen eine Rückmeldung. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Ausnahme: Sie tauschen einen Gutschein mit laufender Gültigkeit um, in diesem Fall wird die Gültigkeit des vorherigen Gutscheins übernommen. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserer AGB sowie im §195BGB. In diesem Zuge möchten wir Sie ebenfalls darüber informieren, dass Sie von unserem Kundenservice bei jedem Umtausch darüber informiert werden, dass die Gültigkeit Ihres vorherigen Gutscheins im Falle eines Umtauschs übernommen wird. Eine Falschberatung können wir daher ausschließen. Da Ihr Gutschein bereits im Jahr 2018 abgelaufen ist, kann Ihr Gutschein leider nicht mehr verwendet werden und ist ersatzlos verfallen. Es tut uns leid, dass wir Sie mit unserer abschließenden Nachricht enttäuschen müssen. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

25-04-2021 um 20:56 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Der Kundenservice hat falsche Information an mich weiter gegeben und dafür soll mein Gutschein verfallen sein ?ich meine hätte der mir gesagt das der Gutschein abläuft dann hätte ich bestimmt Nicht noch extra drauf gezahlt.Am Telefon wurde man schnell abgewimmelt

3
Jochen Schweizer
Zufriedenheitsindex: 53.2/100

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