Ich habe 2 Gutscheine im Gesamtwert von 134,00€ und möchte das Geld zurück. k!

  • Ungelöst
  • 08 Feb 2021
  • #189093
  • 513
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Meine Gutscheine laufen am 31.12.21 ab! Nach dem ersten Lock- Down habe ich noch versucht im
Angebot irgend etwas passendes zu finden und eventuell eine Umbuchung zu machen, leider Fehlanzeige. Eine Verlängerung der Gutscheine wird auch kostenlos nicht erwünscht! Ich möchte nur den Wert der Gutscheine, ohne Abzug, zurück! Da die Ausgangs-, Reise-, Bewirtungs- und Beherbergungsverbote von der Regierung bestimmt sind, bin ich gezwungen nicht zu verreisen!
Meine Veranstaltungstickets (eventim, ok. ticket und reservix) wurden alle als Rücküberweisung erstattet! Außerdem möchte ich noch anmerken ,dass die angebotenen Aktivitäten viel zu weit weg sind zu Pandemie Zeiten. Gruß ******

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08-02-2021 um 06:43 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.

08-02-2021 um 07:59 Uhr


Guten Tag Frau ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern geben wir Ihr Anliegen intern zur Prüfung weiter. Sobald Ihr Anliegen überprüft wurde, erhalten Sie per E-Mail eine Rückmeldung. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

08-02-2021 um 23:07 Uhr


Hallo Jochen Schweizer GmbH,
auch wir als Familie sind vor eine Herausforderung auf Grund dieser Pandemie gestellt worden!
Da ich die Gutscheine geschenkt bekam, ist ihre AGB für mich nicht von Belang. Ich habe mit ihnen
keinen Vertrag abgeschlossen!
Auch gibt es schon gerichtliche Urteile über Auszahlungen von Gutscheinen/ Tickets. Die wohl eine
Wirksamkeit haben, sonst hätte ich kaum von den anderen Veranstaltern meine Ticketkosten erstattet bekommen!
Verweisen sie doch bitte konkret auf die bestimmten AGB- Informationen hin, in ihrer nächsten Mail.
Die Gutscheine wurden vor dem 1. Lock-Down gekauft und dürften somit auch NICHT mit Gutscheinen erstattet
werden! Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Gruß ******

09-02-2021 um 10:58 Uhr


Guten Tag Frau ******, vielen Dank für Ihr Feedback. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen per E-Mail in Verbindung setzen. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

11-02-2021 um 20:46 Uhr


Hallo,
wie lautet den der § 11, auf den sie ständig hinweisen? Dieser wurde nicht schriftlich wiedergegeben, schade!
Ich zitiere: Eine weitere Beschwerdeklärung werden wir in Ihrem Fall nicht mehr vornehmen.
Ihr Anliegen wird in unserem System abschliessend geschlossen.
So funktioniert also der SERVICE bei Jochen Schweizer!

Leider wurde nicht einmal ein Lösungsvorschlag von ihnen angeboten!
So funktioniert also der SERVICE bei Jochen Schweizer!
******

12-02-2021 um 11:40 Uhr


Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne können Sie weitere Informationen zum $11 in unseren AGB nachlesen. Es tut uns leid, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind. Sie haben jedoch alle verbindlichen Informationen zu Ihrem Fall erhalten. Wir können Ihrem Wunsch leider nicht nachkommen. Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

12-02-2021 um 22:53 Uhr


§ 11Voraussetzung für die Teilnahme an einem Erlebnis!
Hallo, aus Weiboldshausen,
leider kann ich ihrem Hinweis auf diesem § 11 nicht folgen! Wollen Sie anmerken, dass die Teilnahme
aufgrund von Alter, Gesundheitszustand, Gewicht und Fahrerlaubnis sowieso nicht möglich ist?
Ich/Wir wollten nur eine kostenlose Umbuchung/ Alternativen!
******

13-02-2021 um 19:26 Uhr


Hallo Jochen Schweizer Team,
könnten Sie mir bitte erklären, wie Sie Ihren Hinweis auf § 11 gemeint haben?
Wir empfinden Ihren Hinweis auf den § 11, als Diskriminierung!
******

16-02-2021 um 00:56 Uhr


Hallo Jochen Schweizer- Team,
auch wenn sie mich seit dem 11.Februar 2021 von sich aus in ihrem System "abgeschlossen" haben und somit ignorieren, werde ich keine Ruhe geben!
Vielleicht lesen andere UNZUFRIEDENE auch meine folgenden Zeilen, da gibt es ja genügend!

Der Bundestag hat am 14.Mai2020 mit dem Gesetz zur Abmilderung der Covid 19 Pandemie.............
Der Bundesrat hat am 15.Mai2020 der Gutscheinlösung zugestimmt

Die GUTSCHEINE sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März 2020 erworben
wurden. Der Gesetzesgeber will.....

LÖSEN die Kunden die Gutscheine bis ENDE 2021 nicht ein, MÜSSEN die Veranstalter den WERT der Gutscheine ersetzen!
Die Regelung enthält außerdem eine Härtefallklausel für Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen
Situation nicht zumutbar ist!
Somit verweise ich auf den Artikel 240, § 5, (3) somit entfällt auch eine Umbuchungs- Verlängerungsgebühr!
Außerdem verweise ich auf Punkt 4 und 5........die Auszahlung des Wertes des Gutscheines verlangen, wenn er den Gutschein bis zum 31.Dezember 2021 NICHT eingelöst hat!
Ich könnte noch mehr schreiben, was aktuell fundiert ist.
Liebe Grüße an alle die dies lesen! ******

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

23-02-2021 um 22:00 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Service geht anders! Kundenfreundlichkeit auch! Keinerlei Entgegenkommen!

10
Jochen Schweizer
Zufriedenheitsindex: 53.5/100

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