Am Telefon sagte mir der Kundenservice, mein Gutschein könne nicht verlängert werden, da er bereits abgelaufen ist. Leider war es mir bisher nicht möglich den Gutschein einzulösen. Da hier Geld für eine Dienstleistung bezahlt wurde die nicht stattgefunden hat, verlange ich entweder mein Geld zurück oder eine Verlängerung des Gutscheins.
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01-10-2020 um 12:49 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von Jochen Schweizer
01-10-2020 um 13:04 Uhr
Guten Tag Frau ******, vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass Sie es nicht geschafft haben Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen. Ihre Enttäuschung über den Ablauf Ihres Gutscheins können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o.ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben das Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Auskunft geben können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
Antwort des Verbrauchers
01-10-2020 um 13:21 Uhr
Das ist nicht nachvollziehbar und kann ich so auch nicht akzeptieren. Zumal das Ereignis noch verfügbar ist und auch keine Preisänderung stattgefunden hat. Ich bitte sie hiermit nochmals, diesen Gutschein zu verlängern. Eine eventuelle Servicegebühr würde ich selbstverständlich bezahlen.
Antwort von Jochen Schweizer
02-10-2020 um 06:56 Uhr
Sehr geehrte Kundin, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben eine finale Rückmeldung erhalten. Wir bedauern daher sehr, dass wir an dieser Stelle nichts mehr für Sie tun können. Wir hoffen Sie trotz entstandener Unannehmlichkeiten wieder bei Jochen Schweizer begrüßen zu dürfen. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
Antwort des Verbrauchers
02-10-2020 um 09:55 Uhr
Leider konnte mein Problem bisher nicht gelöst werden. Der Gutschein war ein Geschenk und wir sind nun sehr enttäuscht dass er nicht eingelöst werden kann. Ich bitte Sie inständig, in dieser Sache kulant zu sein. Es wäre ja auch für Sie positive Werbung. MfG
Antwort von Jochen Schweizer
22-01-2021 um 08:16 Uhr
Guten Tag Frau ******, vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, können wir Ihnen bezüglich Ihres Anliegens nicht entgegenkommen. Da Sie von unserer Seite bereits alle verbindlichen Informationen erhalten haben, wird Ihre offene Beschwerde von unserer Seite nun als behoben gekennzeichnet. Es tut uns leid, dass wir an dieser Stelle nichts mehr für Sie tun können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
22-01-2021 um 10:14 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Standardisierte Anwortmails. Keine Kulanz oder Entgegenkommen zumal das Produkt noch zum gleichen Preis verfügbar ist. Es ärgert sehr, dass Jochen Schweizer Geld für nicht erbrachte Leistungen einbehält und führt dazu, dieses Unternehmen in keinem Fall weiterzuempfehlen
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