Rückerstattung oder Verlängerung, da Gutschein wegen Covid 19 nicht einlösbar ist

  • Beantwortet
  • 29 Nov 2020
  • #155026
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Ich habe einen Gutschein für ein Gruseldinner für 2, welcher am 31.12.2020 verfällt. Leider ist es mir aufgrund der Einschränkungen durch Covid 19 nicht möglich, diesen noch rechtzeitig einzulösen. Deshalb bitte ich um die Rückerstattung des Kaufpreises meiner Gutscheine oder eine kostenlose Verlängerung. Vielen Dank.

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29-11-2020 um 00:04 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.

30-11-2020 um 07:38 Uhr


Guten Tag Frau ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Überprüfung Ihres Anliegens benötigen wir Ihren Gutscheincode. Da uns dieser leider nicht vorliegt, können wir Ihnen zu Ihrem Anliegen auch keine Rückmeldung geben. Sehr gerne werden wir uns zur weiteren Klärung direkt mit Ihnen in Kontakt setzen. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer

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Jochen Schweizer
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