Drohender Hausverbot durch Mitnahme von Rucksack

  • 13 Mai 2019
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Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund folgenden Vorfalls möchte ich mich über die Art und Weise wie bei ihnen mit Kunden umgegangen wird beschweren.
Am 10./11.05.2019 hat sich in ihrer Filiale in 06406 Bernburg (Zepziger Weg 6) folgendes zugetragen:
Wie immer war ich bei ihnen in der Filiale mit Rucksack einkaufen. Am 10.05.2019 betrat ich die Filiale gegen spät Nachmittag, früher Abend. Wie gewohnt kaufte ich bei ihnen ein und nutze meinen Rucksack als Transportmittel für die Waren. Als ich nun zur Kasse/Information kam wo ich meine Waren bezahlen wollte (Rucksack voll und zwei weitere Artikel in der Hand), legte ich die Waren aus meinen Händen auf. Noch bevor ich die Chance hatte meinen Rucksack überhaupt greifen zu können, um diesen auszupacken, meinte Ihre kassierende Mitarbeiterin, dass Sie in meinen Rucksack schauen wollte.
Zudem Sie, ich solle doch meinen Rucksack beim nächsten mal an der Information abgeben und einen Warenkorb bzw. einen Einkaufswagen benutzen.

Am 11.05.2019 betrat ich ihre Filiale erneut gegen 18 Uhr, wieder mit meinem Rucksack. Leider habe ich in der Backwaren Abteilung den gesuchten Artikel nicht gefunden und wollte die Filiale verlassen, worauf mich einer ihrer Mitarbeiter (Filiarleiter oder Schichtführer) ansprach und ich ihn in einen Lagerraum begleiten solle. Im Lagerraum angekommen sagte er, dass er von seinem Hausrecht Gebrauch machen wolle und er meinen Rucksack durchsuchen will, was er auch tat. Weiterhin sollte ich meine Jacke öffnen damit er auch dort hinein schauen kann. Da es an diesem Tag regnete betrat ich ihre Filiale mit einem Regenschirm (welchen ich vor geraumer Zeit bei ihnen kaufte).
Er wolle sich diesen auch anschauen, da Sie ebenfalls Regenschirme verkaufen und er auf Nummer sicher gehen wolle.
Den Regenschirm hatte ich dabei, da es an diesem Tag geregnet hatte, zudem war dieser zu dem Zeitpunkt sichtbar nass.

Zusätzlich sagte er zu mir "Ich weiß nicht was passiert wäre, hätte meine Kollegin Sie nicht wegen dem Rucksack, am Vortag, angesprochen". Nach diesem Sachverhalt wies mich ihr Angestellter erneut darauf hin das die Filiale nicht mit Rucksack oder ähnlichem zu betreten ist und man sich einen Wagen bzw. Korb oder einen Karton nehmen soll. Sollte ich wieder mit Rucksack in dieser Filiale einkaufen kommen mache er erneut von seinem Hausrecht Gebrauch und erteilt mir Hausverbot

Da ich nun seit ca. 5 Jahren bei ihnen Kunde bin, was sich dadurch in Zukunft möglicherweise ändert, stellen sich mir folgende Fragen:

- wo ist ausgeschildert das man ihre Filiale nicht "mehr" mit Rucksack, Tasche oder ähnlichem betreten darf?
- zählt dies auch für Wickeltaschen am Kinderwagen oder Damenhandtaschen?
- seit wann besagt das Hausrecht das ein Angestellter (weißes Hemd, Jeans, leicht graue Haare, ca.180cm groß, wahrscheinlich Filialleiter oder ähnliches) Personen und Privateigentum durchsuchen darf?
- ist es normal das man proforma wie ein Ladendieb behandelt oder dargestellt wird?

Da ich aus berufsgründen selbst Uniform trage und man dadurch schon von gewissen Personengruppen in eine gewisse Ecke gestellt wird bin ich enttäuscht/entsetzt darüber wie man zahlende Kunden bei ihnen behandelt.

mit freundlichen Grüßen

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13-05-2019 um 20:31 Uhr

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