Antrag auf teilweise Erstattung von Zuzahlungen.

  • 29 Mär 2022
  • #364394
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am 13.01.2022 habe ich meine Unterlagen zur teilweisen Erstattung von Zuzahlungen für 2021,per Einschreiben-Einwurf, eingeschickt.
Als ich dann, am 02.03.22, ein Schreiben von der Knappschaft bekam, in dem ein AUSWEIS für die Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen (gültig für 2021) beiliegen sollte!
Allerdings FEHLTE dieser überflüssige AUSWEIS, ich hatte auch keinen beantragt.
Dieses Schreiben habe ich dann Per E.-Mail bei Frau A-M B. reklamiert, worauf mir geantwortet wurde ich hätte am 02.03.22 eine Aufforderung zum Nachweis von sonstigen Einkünften bekommen. Für dieses Schreiben habe ich ja das völlig unsinnige erhalten, von fehlenden Unterlagen konnte ich nichts wissen!
ICH WAR MIR SICHER sie waren dabei.
Diese "fehlenden" Unterlagen habe ich dann im Anhang meiner E.-Mail am 09.03.22 gesendet.
Weiter ,in einer neuen Mail vom 09.03, habe ich mich über eine fehlende Entschuldigung der zwei Fehler seitens der Knappschaft beschwert.
Danach ,am 09.03 eine Antwort von Frau A-M B. die Unterlagen wären jetzt alle zusammen und die Angelegenheit würde SCHNELLSTMÖGLICH bearbeitet.
Ein paar Tage später kam ein Schreiben wonach ich doch bitte die fehlenden Unterlagen meiner sonstigen Einkünfte einreichen sollte, bitte? MIR FEHLEN DIE WORTE.
Am 14.03 kam dann eine Entschuldigung ,per Mail, von Frau A-M B.
Am 19.03.22 habe ich noch einmal die schnellstmögliche Bearbeitung reklamiert, leider bis heute keine Antwort.
Ich werde jedenfalls über eine Kündigung nachdenken und
zurück zur TK wechseln!

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29-03-2022 um 15:20 Uhr

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