Betrifft Ihr Schreiben vom 30.März 2022 und Ihr Schreiben vom 27.Dezember 2021 U330245952

  • 03 Apr 2022
  • #366218
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In meinem Schreiben (als Einschreiben) habe ich ihnen mitgeteilt, daß ich für die Kosten nicht aufkomme.
Ich habe dem Betreuer meinen Bruders Herrn ****** mitgeteilt, daß ich das Erbe ablehne, da mein Bruder eine Tochter hat
die in Hamburg lebt und dafür als die Erbin zustädig ist und zu Lebzeiten von Ihrem Vater und vom Nachlaß ihre Mutter profitiert hat.
Um den Vater hat sie sich nie gekümmert, auch um Ihre Mutter nicht. Die Schwiegermutter meines Bruders lebt auch in Hamburg,
weit über 90 Jahre alt.
Haben Sie bitte vesständnis, daß ich Ihnen den Betrag nicht übverweisen werde.
Sehen Sie bitte nach,wo Sie mein Schreiben,, vom 31.12.2021 gelassen haben, denn ein Einschreiben mit Rückschrift, welcher nie bei mir angekommen ist, kann ja nicht verschwinden.
Mit freundlichem Gruß ****** ******.
Betrifft U330245952

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03-04-2022 um 19:35 Uhr

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