Rückerstattung von Reisekosten

  • Noch offen
  • 06 Apr 2021
  • #214744
  • 378
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Wir warten seit September 2020 auf die Rückerstattung unseres angezahlten Reisepreises von 839,30 €. Wir bitten jetzt um eine schnelle Bearbeitung unseres Falles.

MfG ****** ******

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06-04-2021 um 15:16 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Kreuzfahrt Safari weitergeleitet. Mehr erfahren.

07-04-2021 um 09:28 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

leider kommt es in seit geraumer Zeit zu massiven Problemen mit dem Reiseveranstalter:

Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH
Lengenfelder Str. 155
D-08064 Zwickau

Hierzu stellen wir fest:

Das Bestreiten der Veranstaltertätigkeit durch Herrn Gunter Kaiser bzw. Herrn Giovanni Kaiser, wie in uns vorliegenden Schreiben entnehmbar, mag angesichts der derzeitigen Corona-bedingten Belastungen der Reisebranche wirtschaftlich nachvollziehbar sein, ist indes rechtlich nicht haltbar. Die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ist und bleibt der Reiseveranstalter und damit zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet; wir sind lediglich als Vermittler aufgetreten.

Erst im April 2020 wurde die beschriebene Zusammenarbeit durch uns mit Kündigungsschreiben vom 24.04.2020 durch unsere Rechtsanwältin beendet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte keine Vermittlungstätigkeit der KreuzfahrtSafari GmbH für die Reisedienst Gerhard Kaiser GmbH.
Kündigungsschreiben der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH vom April und September 2019, die der Reiseveranstalter Ihnen nunmehr vorlegt, sind uns seinerzeit nicht zugegangen und damit rechtlich unwirksam. Wir können nicht ausschließen, dass diese Schreiben erst nachträglich angefertigt worden sind.

Die Stellung der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH als Reiserveranstalterin der Kreuzfahrtpauschalreise ist aus den Reiseunterlagen ,insbesondere aus der Reisebestätigung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Sicherungsschein ersichtlich. So ist der Sicherungsschein auf die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ausgestellt. Er verkörpert das Vorliegen einer Insolvenzversicherung. Die Insolvenzversicherung ermöglicht es Reisenden im Falle der Insolvenz seine Ansprüche auf Erstattung geleisteter Zahlungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrags direkt gegen den Versicherer geltend zu machen. Die Absicherung im Insolvenzfall betrifft nur den aufgeführten Reiseveranstalter, hier die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH, nicht aber die Absicherung einer Insolvenz der Reisevermittlerin, d.h. KreuzfahrtSafari.

Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten und raten Ihnen sich hier anwaltlichen Rat einzuholen.

Für Fragen zum oben genannten Thema steht Ihnen unsere Rechtsabteilung per Mail unter kontakt@kreuzfahrtsafari.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
KreuzfahrtSafari GmbH

03-05-2021 um 15:27 Uhr


Sehr geehrtes Reiseunternehmen KreuzfahrtSafari
Da wir bei ihrem Unternehmen gebucht und auch bezahlt haben sind sie selbstverständlich auch für die angegebene Rückzahlung von 839,30 € verantwortlich. Wie sie mit dem Unternehmen ;Reisedienst Gerhart Kaiser; verbunden sind, spielt für uns keine Rolle, das ist ihr Problem. Noch mals bitten wir sie höflichst um die Rückzahlung des Eingezahlten Reisepreises von 839,30 € . Wenn die ganze Sache nicht weiter Kommt, sehen wir uns verpflichtet einen Rechtsanwalt aufzusuchen um zu klagen !

MfG ****** ******

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Kreuzfahrt Safari
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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