Weigerung der Reisekosten-Rückzahlung nach Corona Absage

  • Ungelöst
  • 09 Dez 2020
  • #161783
  • 523
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Ich habe am 02.03.2020 beim Reisevermittler Kreuzfahrtsafari GmbH die Pauschalreise Kreuzfahrt Mittelmeer Ost gebucht. Dieser hat mir die ausgestellte Rechnung über 1.398,-- mit einem gültigen Sicherungsschein für Pauschalreisen der R+V Allgemeine Versicherung AG übermittelt. Den Reisepreis habe ich am 16.03.2020 an Kreuzfahrtsafari GmbH ùberwiesen.

Kreuzfahrtsafari hat mich am 08.04.2020 telefonisch über die coronabedingte Absage der Reise informiert und zugesagt sie wùrde sich um die Rückzahlung kümmern. Wegen personeller Unterbesetzung infolge Coronaeinschränkungen würde dies eine længere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Monatelang wurde ich mehrfach telefonisch und schriftlich mit falschen Informationen vertröstet, wie "die Buchhaltung brauche länger, die Rückzahlung wurde für Anfang Juni zugesagt, später die Abwicklung dauere bis zu 150 Tage etc".

Erst mit Schreiben vom 30.11.2020 hat Kreuzfahrtsafari lapidar erklärt sie währe für die Rückzahlungsabwicklung doch nicht zuständig und ich solle mich an den Reiseveranstalter Reisedienst Kaiser GmbH wenden.

Da der Reiseveranstalter Reisedienst Kaiser GmbH wegen Insolvenz nicht erreichbar ist, habe ich mich wegen der Rückzahlungsforderung an den Aussteller des Sicherungsscheins, den Kundengeldabsicherer R+V Versicherung AG, gewandt.

Diese verweigert nun mit fadenscheinigen, auf Vermutungen, ohne Sachbeweise beruhenden Begründungen, ihre gesetzliche Rückzahlungsverpflichtung aus dem rechtsgültigen ausgestellten  Reisesicherungsschein. Faktenwidrig behauptet sie KreuzfahrtSafari wære in keinem Vertragsverhæltnis mit dem im Sicherungsschein genannten Reisedienst Kaiser GmbH gestanden, somit wäre dieser nicht der Reiseveranstalter gewesen und der Reisesicherungsschein wäre unberechtigt ausgegeben worden.

Dieser Argumentation stehen bestätigte Angaben des Reisevermittlers KreuzfahrtSafari entgegen. Sowohl in den Reiseunterlagen, wie in der Korrespondenz mit Kreuzfahrtsafari wird das Vertragsverhältnis zwischen Reisevermittler- und die Reiseveranstalter in der streitgegenstændlichen Reise wie folgt beschrieben. Zum Zeitpunkt der Buchung hætte es ein bestehendes Vertragsverhältnis mit Reisedienst Kaiser als Reiseveranstalter gegeben. Der Sicherungsschein wäre somit rechtmäßig ausgegeben worden. Weitere angeführte Beweise: in den Reiseunterlagen und in der Fußzeile der Rechnung ist Reisedienst Kaiser GmbH ebenfalls als Reiseveranstalter angeführt.

Da die Ablehnung der Erstattung somit keine sachliche Grundlage hat, missachtet der Kundengeldabsicherer folglich die strengen Kundengeldsicherungsgesetze des Paragraph 651r für Pauschalreisen des bürgerlichen Gesetzbuches und auch die Richtlinien (EU) 2015/2302 des europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.

Da die Reise bei Kreuzfahrtsafari gebucht und die Zahlung an diese entrichtet wurde, haftet diese laut ihren AGB Absatz 9.1 im Nichteinbringungsfall gleichfalls für nicht vertragsmäßige Erbringung der Reiseleistung.

Es besteht der Verdacht, dass alle Beteiligten, sowohl das vermittelnde Reisebüro (unklare Vertragsbeziehungen, Betrugsverdacht), als auch der Reiseveranstalter (Insovenz), und letztlich die Reiseversicherung (Ablehnung lediglich begrùndet mit Vermutungen), sich rechtswidrig ihrer gesetzlichen Verantwortung auf Erstattungszahlung entziehen wollen.

Dies widerspricht den Konsumentenschutzgesetzen, wonach sich Pauschalreisekunden auf die gesetzlichen Kundengeldabsicherungsvorkehrungen verlassen können müssen und der Zugang zum Recht nicht unbegründet erschwert werden darf.

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09-12-2020 um 20:08 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Kreuzfahrt Safari weitergeleitet. Mehr erfahren.

16-12-2020 um 09:03 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,
leider kommt es in seit geraumer Zeit zu massiven Problemen mit dem Reiseveranstalter:

Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH
Lengenfelder Str. 155
D-08064 Zwickau

Hierzu stellen wir fest:

Das Bestreiten der Veranstaltertätigkeit durch Herrn Gunter Kaiser bzw. Herrn Giovanni Kaiser, wie in uns vorliegenden Schreiben entnehmbar, mag angesichts der derzeitigen Corona-bedingten Belastungen der Reisebranche wirtschaftlich nachvollziehbar sein, ist indes rechtlich nicht haltbar. Die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ist und bleibt der Reiseveranstalter und damit zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet; wir sind lediglich als Vermittler aufgetreten.

Erst im April 2020 wurde die beschriebene Zusammenarbeit durch uns mit Kündigungsschreiben vom 24.04.2020 durch unsere Rechtsanwältin beendet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte keine Vermittlungstätigkeit der KreuzfahrtSafari GmbH für die Reisedienst Gerhard Kaiser GmbH.
Kündigungsschreiben der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH vom April und September 2019, die der Reiseveranstalter Ihnen nunmehr vorlegt, sind uns seinerzeit nicht zugegangen und damit rechtlich unwirksam. Wir können nicht ausschließen, dass diese Schreiben erst nachträglich angefertigt worden sind.

Die Stellung der Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH als Reiserveranstalterin der Kreuzfahrtpauschalreise ist aus den Reiseunterlagen ,insbesondere aus der Reisebestätigung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Sicherungsschein ersichtlich. So ist der Sicherungsschein auf die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH ausgestellt. Er verkörpert das Vorliegen einer Insolvenzversicherung. Die Insolvenzversicherung ermöglicht es Reisenden im Falle der Insolvenz seine Ansprüche auf Erstattung geleisteter Zahlungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrags direkt gegen den Versicherer geltend zu machen. Die Absicherung im Insolvenzfall betrifft nur den aufgeführten Reiseveranstalter, hier die Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH, nicht aber die Absicherung einer Insolvenz der Reisevermittlerin, d.h. KreuzfahrtSafari.

Wir entschuldigen uns ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten und raten Ihnen sich hier anwaltlichen Rat einzuholen.

Für Fragen zum oben genannten Thema steht Ihnen unsere Rechtsabteilung per Mail unter kontakt@kreuzfahrtsafari.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
KreuzfahrtSafari GmbH

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

19-01-2021 um 06:10 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Es handelt sich offensichtlich um vorsätzlichen Betrug. Dutzende Strafverfahren gegen diese Firma sind im Laufen.

3
Kreuzfahrt Safari
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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