am 26.02. fuhren meine Frau und ich 25 Km weit nach Worms zum Gottesdienstbesuch in den Dom. Wir parkten am LIDL Parkplatz in der Alzeyer Str. 23 in Worms. Wir bekamen eine Forderung aus Vertragsstrafe über € 35,00. wegen einer Parkdauer von 03:27. Sollten wir von einer LIDL Parkfläche am Sonntag nicht mehr in den Dom gehen dürfen, nicht mehr ins Theater in Worms gehen dürfen, nicht mehr den Tierparkbesuchen dürfen oder nicht mehr in den park fahren dürfe (Pkw mit Fahrradträger)? Unsere Erfahrungen bez der LIDL Parkflächenin Oppenheim, Gau-Odernheim, Alsheim sind positiv (hier befinden sich auch unsere LIDL Märkte für meine Frau und mich).
Die Strafe erhielten wir von der Gesellschaft Parkdepot GmbH ,St Martin-Straße 72, 81541 München. Ich erteilte LIDL Worms eine negative Bewertung. Trotz eines Widerspruchs über die Verbraucherzentrale Mainz wurde die Strafe nicht zurückgenommen. Die Übertragung an digitale verkehrsüberwachung erklärt meine "Misskredit für LIDL"
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