Nachdem ich der Aufforderung der Kassiererin meinen Einkaufskorb im Einkaufwagen anzuheben nicht nachkam, trotzdem ich versichert habe, dass sich nichts unter dem Korb befindet, wurde ich nicht abkassiert, so dass ich ohne meinen Einkauf den Laden verlassen musste. In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung! Sollte die Kassiererin der Meinung sein das sich dort ein Diebstahl begehe so muß Sie die Polizei rufen und nicht ein Hausverbot aussprechen. Das ist schon Gewöhnungsbedürftig in Deutschland im Supermarkt als Wegelagerer behandelt zu werden. Desweiterem wurden Fotos von mir und meinem Auto beim verlassen des Parkplatzes gemacht was schon sehr speziell ist!
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18-07-2021 um 20:39 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an LIDL weitergeleitet. Mehr erfahren.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
22-08-2021 um 06:56 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Das ist keine Art und Weise wie mach mit Kunden umgehen sollte! Nicht einmal mit der Kundenreklamation auseinanderzusetzen.
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