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1 Reklamation

Lufthansa - Beschädigter Koffer; verspätete Koffer; keine Erstattung der zwangserworbenen Gegenstände

  • 16 Okt 2022
  • #428971
  • 25

Am 04.08.22 flogen wir mit Lufthansa Linie von Berlin Brandenburg nach Porto über Frankfurt mit den Flugnummern LH 185 und LH 1178.
Der Rückflug erfolgte am 11.08.22 von Porto über Frankfurt nach Berlin Brandenburg mit den Flugnummern LH 1179 und LH 044.

1. Zwei Gepäckstücke wurden erst am Samstag, d. 06.08.22 nach 21 Uhr (Auskunft des Hotels) in das Hotel geliefert.
Da wir aufgrund einer großen Geburtstagsfeier nach Portugal gereist waren, die am Samstag stattfand, war es besonders ärgerlich, keinerlei Gepäckstücke vor Ort zu haben.
Ein adäquater Ersatz in Form von Ersatzbeschaffungen gestaltete sich sehr schwierig. Hygieneartikel konnten am Donnerstag nicht mehr erworben werden. Das Hotel verfügte – mit Ausnahme von Duschgel – über keine Hygieneartikel; Supermärkte bereits geschlossen. Zähneputzen fiel somit aus.
Am Zielort sind keine entsprechenden Einkaufmöglichkeiten für adäquate Kleidung vorhanden, lediglich ein sogenannter China Bazar mit Billigware.
Eine dem Anlass entsprechende Kleidung (60. Geburtstag) konnte dort nicht erworben werden, zu dem auch eine entsprechende Größenauswahl bzw. Auswahl im allgemeinen nicht vorhanden war.
Des Weiteren befanden sich im Koffer die dringlich benötigte Gegenstände, die ebenfalls nicht vor Ort zu erwerben waren, auch nichts vergleichbares.
Dies alles hatte eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Urlaubsfreude zur Folge.
Ersatzbeschaffungen im Wert von 115,25 € mussten vorgenommen werden.
Entsprechende Belege über die hierfür entstandenen Kosten wurden in Kopie beigefügt.
Ich bat um Erstattung der Auslagen sowie um eine entsprechende zusätzliche Erstattung gemäß der Frankfurter Tabelle von einer Preisminderung von 25 % pro Reisetag. Zudem wurde Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden verlangt.
Die Erstattung in Form eines Gutscheins wurde abgelehnt.
2. Wiederum fehlten bei Rückreise erneut 2 Gepäckstücke wurden erst 3 bzw. 5 Tage später an die Heimatanschrift geliefert.
In den Koffern befanden sich Gegenstände, die nicht doppelt im Haushalt zur Verfügung stehen und bereits aus arbeitstechnischen Gründen benötigt wurden.
Auch in diesen Fällen wird um einen entsprechenden Schadensersatz gebeten.
Letztendlich waren die Koffer länger unterwegs als der Urlaub dauerte.
3. Beim Hinflug nach Porto über Frankfurt war außerdem der einzige angekommene Koffer wie folgt beschädigt:
defekter Reißverschluss (aufgeplatzt)
Riss in der Hartschale
Schloss zerstört
defekte Rolle
(Entsprechende Fotos lagen bei).
Lediglich durch den zusätzlichen Gurt konnte verhindert werden, dass der Inhalt verloren ging.
Der Schaden wurde per Mail sofort gemeldet.
Ein Schalter Ihrer Fluggesellschaft wurde vor Ort nicht gefunden. Zudem sind die Koffer der weiteren Mitreisenden nicht angekommen.
Der Koffer hatte einen Neuwert von 70 €.
Da der Koffer nicht mehr einsatzfähig war, musste vor Ort ein neuer Koffer erworben werden. Dies gestaltete sich sehr schwierig, da es am Zielort keine entsprechenden Geschäfte gibt und lediglich ein sogenannter China Bazar mit Billigware vorhanden ist.
Nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens ist die Fluggesellschaft bei Gepäckbeschädigung schadensersatzpflichtig. Die Schäden waren vor Ort irreparabel. Für den Neuerwerb eines „Notkoffers“ wurde Schadenersatz in Höhe 37€ geltend gemacht.

Die Beschwerde wurde sowohl per Mail als auch per Einschreiben an die Lufthansa übermittelt. Zudem wurden bisher mehrere Mails geschrieben. Die Reaktion gleich null; weder über den Eingang noch über den Bearbeitungsstand.

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