Mir wurde bei der Kündigung meines Handyvertrages ein falsches Kündigungsdatum bestätigt. Die Vertragsverlängerung erfolgte am 17.08.2019. Der Tarif wurde ab dem 17.08.2019 umgestellt, sodass der neue Vertrag ab dem 17.08.2019 aktiv wurde und mit maximal zulässiger 24 monatiger Mindestlaufzeit nach § 309 Nr. 9a BGB am 28.02.2021 enden muss. Eine längere Laufzeit von 29 Monaten, so wie sie in der Vertragsverlängerung aufgeführt wird, ist laut § 309 Nr. 9a BGB nicht zulässig und anders lautende Klauseln in Ihren AGBs sind unter Berufung auf das Urteil vom Landgericht Kiel 12 O 354/18 unwirksam. Bitte korrigieren Sie das Vertragende auf den 17.08.2021.
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22-02-2021 um 20:35 Uhr
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