Sehr geehrte Damen und Herren,
am 26.03.2025 kauften wir im BOSS SB-Verkaufshaus in Hoyerswerda ein Ecksofa zum Preis von 499,99€.
Kaufvertrags-Nr. *****
Standort Hoyerswerda /629
Die Abholung erfolgte ca. 2 Wochen später.
Das Sofa wurde anschließend in unserem Gästezimmer aufgestellt.
Der Mangel : starker Geruch nach dem Aufstellen des Möbelstücks
Nach wochenlangem bzw. jetzt schon monatelangem, täglichem Lüften verschwand dieser Geruch nicht.
Wir bitten daher um Rücknahme des Sofa`s.
Im August 2025 sprachen wir bereits im SB-Boss Verkaufshaus in Hoyerswerda vor.
Da wurde uns geraten, Essig als geruchsentfernendes Mittel in unmittelbare Nähe des Sofas zu stellen.
Das haben wie auch befolgt aber es half nichts.
Starke Gerüche, die auch längere Zeit nach dem Aufstellen der Möbel nicht verfliegen, können einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. So entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 13. Mai 2009 (Az: 21 O 28/09) und wurde durch das OLG Bamberg im Beschluss vom 7. August 2009 bestätigt (Az: 6 U 30/09).
Es ist dann unerheblich, ob Grenzwerte von Schadstoffen überschritten werden. Nach Meinung der Gerichte reichte es aus, dass aufgrund des anhaltenden Geruchs die Sorge einer Gesundheitsgefährdung bestand.
Mit freundlichen Grüßen
Fam. Bernd *****
Endgültige Einschätzung von Andrea
13-11-2025 um 18:59
Problem gelöst
10 / 10
KundendienstbewertungJa
Würden Sie es empfehlen?Bin sehr zufrieden mit der schnellen Lösung. Vielen Dank allen Beteiligten!
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